BU-Hilfe.de – Ihre Rechtsanwältinnen bei Berufsunfähigkeit

Unterstützung beim Leistungsantrag und in der Leistungsprüfung

WEITERE LEISTUNGSBEREICHE:

Wir unterstützen Sie auch bei:

NEHMEN SIE KONTAKT AUF

Anwalt der BU-Hilfe - Experte bei Berufsunfähigkeit Handynummer

0157 528 351 70

Anwalt der BU-Hilfe - Experte bei Berufsunfähigkeit Festnetznummer

030 577 112 61

Anwalt der BU-Hilfe - Experte bei Berufsunfähigkeit Fax

030 577 112 63

Anwalt der BU-Hilfe - Experte bei Berufsunfähigkeit Anschrift

Wielandstraße 12, 10629 Berlin

Anwalt der BU-Hilfe - Experte bei Berufsunfähigkeit WhatsApp

WhatsApp: 0157 528 351 70

Anwalt der BU-Hilfe - Experte bei Berufsunfähigkeit E-Mail

info@bu-hilfe.de

Anwalt der BU-Hilfe - Experte bei Berufsunfähigkeit Videoberatung

Videoberatung

Antrag auf Leistungen wegen Berufsunfähigkeit – So geht´s!

Leistungsantrag und Leistungsprüfung

Dem Antrag auf Berufsunfähigkeitsrente folgt immer eine sich oft über Monate hinwegziehende Leistungsprüfung. Dabei prüft der Berufsunfähigkeitsversicherer, ob der Anspruch auf Berufsunfähigkeitsrente tatsächlich besteht. Hierzu holt er umfangreiche Informationen und Dokumente zum Gesundheitszustand und Beruf ein. Die Behauptung des Versicherten, er sei berufsunfähig, wird in Frage gestellt und geprüft. Den Rentenantrag Berufsunfähigkeit stellen: Das ist eine zusätzliche Belastung neben Krankheit und Existenzsorgen, der viele Menschen nicht standhalten.

Antrag BU überfordert Viele: Fast 40 % geben auf

Angesichts tatsächlicher und juristischer Komplexität des Antrags auf Berufsunfähigkeitsrente verwundert nicht, dass die statistische Hauptursache für die Nichtleistung darin besteht, dass Versicherte ihren BU-Rente-Antrag nicht weiterverfolgen. Nach einer aktuellen Analyse der Ratingagentur Morgen & Morgen beruhen 38,36 % aller abgelehnten Anträge auf Berufsunfähigkeitsleistungen darauf, dass Versicherte auf Fragen des Versicherers nicht mehr reagieren.

Antrag auf Berufsunfähigkeit – Fehler führen oft zur Leistungsablehnung

Weitere Ursachen einer Leistungsablehnung nach Leistungsantrag sind der fehlende Nachweis der Berufsunfähigkeit und die angebliche Verletzung sogenannter vorvertraglicher Anzeigepflichten, also vermeintliche Falschangaben bei den Gesundheitsfragen. Oftmals beruhen diese Ablehnungsgründe auf Fehlern, die dem Versicherten aus Unwissenheit bzw. Unerfahrenheit bei der Antragstellung unterlaufen, und die sich – wenn überhaupt – nur mit großem Aufwand korrigieren lassen.

Solche Fehler führen häufig nicht nur zur Leistungsablehnung mit anschließendem Gerichtsverfahren, sondern auch zu negativen Konsequenzen bei einer späteren Nachprüfung. Um Fehler und langfristige Nachteile unklarer bzw. (versehentlich) unzutreffender Angaben im Leistungsantrag zu vermeiden und die existenzsichernden Versicherungsleistungen möglichst rasch zu erhalten, sollten Versicherte sich beim Antrag auf Berufsunfähigkeitsleistungen aus der Versicherung unbedingt durch einen spezialisierten Rechtsanwalt unterstützen lassen.

BU Anwalt Leistungsantrag

Leistungsfall Berufsunfähigkeit: Unterstützung beim Leistungsantrag in der Leistungsprüfung

Aus jahrelanger Erfahrung als Anwältinnen, Autorinnen und Dozentinnen im Bereich der privaten Berufsunfähigkeitsversicherung wissen wir, wie komplex und belastend BU-Rente beantragen sein kann. Deshalb helfen wir Berufsunfähigen bereits bei Eintritt ihrer Berufsunfähigkeit, indem wir sie zum Versicherungsfall beraten und beim Antrag Berufsunfähigkeitsrente aus der BU-Versicherung unterstützen. Beim Leistungsantrag beschleunigen wir nicht nur die Prüfung und halten dem beeinträchtigten Versicherten den Rücken frei, sondern erkennen auch sofort, welche Fallstricke im jeweiligen Fall drohen.

Als Rechtsanwältinnen und Fachanwältinnen, die seit fast 10 Jahren auf BU-Versicherungen spezialisiert sind, sind wir nicht nur mit den einschlägigen Versicherungsbedingungen und Vertragswerken vertraut, sondern auch mit den versicherungsmedizinischen Zusammenhängen sowie mit den Versicherungsunternehmen und deren Anwälten. Wir wissen ganz genau, wie der Rechtsanwalt des Versicherungsunternehmens in einem Rechtsstreit vor Gericht agiert. Dieses Wissen stellt schon bei Antragstellung die entscheidenden Weichen. Wer von Anfang an die Hilfe eines Spezialisten in der privaten Berufsunfähigkeitsversicherung beansprucht, erhöht die Erfolgschancen deshalb deutlich. Selbstverständlich helfen wir Ihnen auch bei bereits laufender Prüfung. Bei der BU-Hilfe.de ist der Name Programm. Stellen Sie den Antrag auf Berufsunfähigkeitsrente mit der BU-Hilfe.de.

BU-Antrag richtig ausfüllen: Sie kümmern sich um Ihre Gesundheit – wir kümmern uns um Ihre BU-Versicherung!

Über unser Kontaktformular schildern Sie Ihren Fall und erhalten ein konkretes Angebot für eine Beratung oder Vertretung zu einem transparenten Fixpreis.

Nachdem Sie sich für eine Vertretung oder Beratung entschieden haben, lassen Sie uns Ihre Unterlagen zukommen – ganz bequem und digital über die sichere Anwalts-Cloud.

Ihre Dokumente und Informationen prüfen wir umfassend und entwickeln in Abstimmung mit Ihnen die ideale Strategie für die erfolgreiche und schnelle Durchsetzung Ihrer BU-Rente.

Unterstützung beim Leistungsantrag

BU-Antrag stellen – So unterstützt Sie die BU-Hilfe!

Seit fast zehn Jahren begleiten wir berufsunfähige Versicherte erfolgreich auf dem Weg zu ihrer BU-Rente. Als Fachanwältinnen, Dozentinnen und Autorinnen gehören wir zu den erfahrensten BU-Spezialisten in Deutschland. Wir kennen die Berufsunfähigkeitsversicherungsunternehmen, ihre Taktiken und Anwälte, und haben Erfahrung auch im Umgang mit komplexen Krankheitsbildern wie Depression, CFS, Migräne, multipler Sklerose und Endometriose. Dank dieser Erfahrung können wir die Situation unserer Mandanten blitzschnell einschätzen, Fallstricke ausmachen und ihre Rentenansprüche optimal durchsetzen.

BU-Antrag – Wir bieten Unterstützung auf 3 Wegen an:

Erstberatung

249,90 € (inkl. USt.)

Bei der ca. einstündigen Erstberatung prüfen wir den Sachverhalt kursorisch und beantworten Fragen, die sich Ihnen zur Leistungsanmeldung stellen. Außerdem erhalten Sie von uns wertvolle Hinweise, Tipps und Empfehlungen für die Leistungsanmeldung und -prüfung.

Intensivberatung

890 € (inkl. USt.)

Bei der Intensivberatung werten wir den Sachverhalt anhand Ihrer Unterlagen vollständig aus und helfen Ihnen beim Ausfüllen des Antragsbogens. Wir beantworten alle Fragen, die sich Ihnen zur Leistungsanmeldung stellen, und geben Ihnen darüber hinaus wertvolle Hinweise, Tipps und Empfehlungen hierzu.

Regulierungshilfe

(I.d.R. 3 Monatsrenten, Rabatt im Digitaltarif)

Wir halten Ihnen den Rücken frei! Lassen Sie sich von uns vertreten, melden wir für Sie den Versicherungsfall bei Ihrem Berufsunfähigkeitsversicherer an und kümmern uns um die gesamte Leistungsprüfung. Dies umfasst

  • die Aufarbeitung des gesamten Sachverhaltes einschließlich der Anforderung ggf. fehlender Papiere bei Ärzten, Behörden, Versicherern etc.
  • die rechtliche Prüfung aller Unterlagen und Informationen.
  • die Analyse der Risiken und Erfolgschancen.
  • die Erarbeitung einer optimalen Strategie zur Durchsetzung Ihrer Ansprüche.
  • die gesamte Korrespondenz mit dem Versicherer und ggf. auch anderen Stellen.
  • die zielgerichtete und konsequente Verfolgung Ihrer Ansprüche.
  • das zügige Herbeiführen einer (positiven) Leistungsentscheidung bzw. Fälligkeit.

Sie werden von uns regelmäßig und stets unaufgefordert über den Sachstand Ihres Falles informiert. Außerdem stimmen wir alle wichtigen Entscheidungen mit Ihnen ab und sind als Ansprechpartnerinnen immer persönlich für Sie da.

Berufsunfähigkeitsrente beantragen

Tipps, Hilfe, Fragen und Antworten

Wie zeige ich die Berufsunfähigkeit an?

Den Leistungsfall können Sie in einem einfachen Schreiben per Post oder per E-Mail anzeigen. Da der Zeitpunkt der Mitteilung Auswirkungen auf die Höhe Ihres Leistungsanspruchs haben kann, raten wir dazu, eine Kopie Ihres Schreibens (und auch aller weiteren Schreiben!) aufzubewahren. Belege (Atteste, Krankenunterlagen oder Gutachten) müssen Sie zu diesem Zeitpunkt noch nicht vorlegen.

Wann zeige ich die Berufsunfähigkeit an?

Grundsätzlich sollte man den Versicherungsfall so früh wie möglich melden.

Viele Versicherungsbedingungen erhalten sogenannte Ausschlussklauseln, nach denen der Versicherte die Leistungen erst ab dem Monat, in dem die Berufsunfähigkeit angezeigt wurde, erhält. Die frühzeitige Anzeige ist auch deshalb wichtig, weil sich die medizinischen und beruflichen Tatsachen schwieriger belegen lassen, je länger sie zurückliegen.

Ausnahmsweise kann die frühzeitige Meldung der Berufsunfähigkeit aber auch schaden, etwa wenn der Versicherte Krankentagegeld bezieht. Das muss im Einzelfall geprüft werden.

Wird immer eine Leistungsprüfung durchgeführt?
Eine umfassende BU-Leistungsprüfung findet fast immer statt. Etwas anderes gilt nur in Einzelfällen, beispielsweise wenn der Leistungsanspruch von der Zurruhesetzung wegen Dienstunfähigkeit abhängt. Das betrifft Beamte, deren Berufsunfähigkeitsversicherung eine sogenannte Dienstunfähigkeitsklausel enthält. Ähnliches gilt, wenn der Vertrag bestimmt, dass Berufsunfähigkeit auch dann vorliegt, wenn der Versicherte unbefristet eine gesetzliche Rente wegen voller Erwerbsminderung ausschließlich aufgrund gesundheitlicher Gründe bezieht. Derartige Klauseln ersparen dem Versicherten die aufwändige Prüfung durch das Versicherungsunternehmen. Die Vorlage der entsprechenden Bescheide reicht in solchen Fällen meist aus, um die versicherte Leistung zu erhalten.
Wie erhalte ich das Formular "Berufsunfähigkeit"?
Nach Mitteilung, dass Sie berufsunfähig sind, erhalten Sie einen mehrseitigen Fragebogen (digital oder per Post). Sie werden gebeten, zahlreiche Fragen zu beantworten und Belege (Krankenunterlagen, Zeugnisse, Einkommensnachweise etc.) zeitnah vorzulegen.
Berufsunfähigkeitsrente beantragen
Hilfe vom Versicherer: Sollte ich Sie annehmen?

Einige Versichererungsunternehmen bieten an, Sie bei dem Ausfüllen des Leistungsantrags direkt zu unterstützen, beispielsweise die Fragen telefonisch mit Ihnen durchzugehen und Ihre Antworten zu notieren.

Unsere Empfehlung: Wir raten dringend davon ab, diesen Service in Anspruch zu nehmen. Dies aus gutem Grund: Es geht um viel Geld. die Interessen des Versicherers als wirtschaftliches Unternehmen stehen Ihrem Interesse an den existenziellen versicherten BU-Leistungen diametral gegenüber. Als privatwirtschaftliches Unternehmen handelt die Versicherungsgesellschaft gewinnorientiert und macht keine Zugeständnisse. Nicht selten erleben Versicherte, dass sie mit Fragen „gelöchert“ und Ihnen Vorhalte gemacht, sie hingehalten oder von voreingenommenen Sachverständigen begutachtet werden. Daher ist eine kritische Grundhaltung angemessen. Nicht alle Fragen des Versicherers sind berechtigt und Ihre Antworten sollten wohl überlegt sein. Ein Missverständnis kann zu Verzögerungen oder unberechtigter Leistungsablehnung führen. Idealerweise sollten Sie sich von Anfang an durch einen auf das Recht der privaten Berufsunfähigkeitsversicherung spezialisierten Anwalt beraten und vertreten lassen.

Was wird im Antrag für Berufsunfähigkeitsrente abgefragt?
Der Antrag BU-Rente untergliedert sich typischerweise in folgende Bereiche: Abfrage der Kundendaten (Anschrift, E-Mail-Adresse, Telefonnummer, Kontodaten), der Gesundheitsdaten (u.a. aktuelle und vergangene Behandler und Krankenversicherer, Beschwerden, Diagnosen, Medikamente und Therapien), der Arbeitsunfähigkeitszeiten, weiteren Versicherungsschutzes und eventuelle Begutachtung durch andere Stellen, des beruflichen Werdeganges, der konkreten Ausgestaltung der beruflichen Tätigkeit, die Einwilligung in die Datenerhebung, die Schweigepflichtentbindungserklärung sowie eine Auslistung der von Ihnen beizubringenden Dokumente.
Wie lange ist die Bearbeitungsdauer BU-Antrag?
Im Idealfall sollte sie nicht länger als 3 bis 6 Monate dauern. Im Einzelfall, zum Beispiel wenn ein medizinisches Gutachten eingeholt werden soll, kann sie auch länger dauern. Der Berufsunfähigkeitsversicherer ist zu einer straffen und zügigen Prüfung verpflichtet. Denn bei der Berufsunfähigkeitsrente handelt es sich um eine Leistung, die der Existenzsicherung dienen soll. Eine unangemessen lange Bearbeitungsdauer durch häppchenweises Abfragen von Informationen dient oft einer Zermürbungstaktik und kann dazu führen, dass Ihr Anspruch auf Rente und Beitragsfreistellung fällig wird, obwohl die das Versicherungsunternehmen noch gar keine Leistungsentscheidung getroffen hat.

Unsere Empfehlung: Holen Sie sich bei unangemessen langer Prüfdauer unbedingt Hilfe vom Fachanwalt, um das Ping-Pong-Spiel um Ihre BU-Rente zu durchbrechen.

Sollte ich meine Telefonnummer im Antrag auf Berufsunfähigkeitsrente/ Formular angeben?

Während die Angaben der Anschrift, E-Mail-Adresse und der Kontodaten sinnvoll und erforderlich sind, damit Schreiben zugestellt und Renten ausgezahlt werden können, sollte man sich gut überlegen, ob man seine Telefonnummer angeben möchte. Zwingend erforderlich ist das nicht. Wir raten dazu, wohl überlegt und ausschließlich schriftlich zu kommunizieren, um sich nicht überrumpeln zu lassen und unbeabsichtigt widersprüchliche oder unklare Angaben zu machen. Solche Fehler können sich negativ auf die Leistungsentscheidung auswirken.

Warum soll ich Gesundheitsdaten der letzten 10 Jahre angeben?
Der Versicherer fragt neben den aktuellen Behandlern und der aktuellen Krankenversicherung auch die Behandler und Krankenversicherer der letzten 10 Jahre ab. Damit möchte er jedoch nicht nur Ihre Krankengeschichte in Bezug auf den Versicherungsfall prüfen. Ist der Versicherungsvertrag jünger als 10 Jahre, prüft er zuallererst, ob Sie bei Vertragsschluss Falschangaben gemacht haben und er sich von seiner Leistungsverpflichtung oder dem Vertrag durch die Ausübung von sogenannten Gestaltungsrechten lösen könnte. Hierzu gleicht er die Leistungsdaten der Krankenversicherung mit Ihren Angaben ab und holt ggf. weitere Auskünfte Ihrer Behandler ein bzw. lässt diese einholen. Anhand dieser Daten wird ebenfalls geprüft, ob die Berufsunfähigkeit bereits vor Vertragsschluss vorgelegen haben könnte. Auch dann würden Sie keine BU-Leistungen erhalten.
Welche Beschwerde sollte ich angeben?
Mit der Frage nach aktuellen Beschwerden, möchte der Sachbearbeiter der Berufsunfähigkeitsversicherung nicht allein die von Ihren Behandlern gestellten medizinischen Diagnosen erfahren. Sie sollten auch und vor allem schildern, unter welchen konkreten Beschwerden Sie leiden. Denn hierauf und wie sich diese auf Ihre berufliche Tätigkeit auswirken, kommt es an.
Warum soll ich Medikamente und Therapien angeben?
Ob und welche Medikamente Sie auf Empfehlung von behandelnden Ärzten einnehmen, lässt unter anderem Rückschlüsse auf die Schwere der Erkrankung zu. Er prüft auch, inwieweit Sie versuchen, gegen die Beschwerden und damit auch gegen die Unfähigkeit Ihren Beruf auszuüben anzugehen. Sollte der Versicherer Sie im Rahmen der Leistungsprüfung später medizinisch begutachten lassen, müssen Sie damit rechnen, dass der Medikamentenspiegel in Ihrem Blut und damit die Plausibilität Ihrer Angaben überprüft werden. Auch anhand der absolvierten und geplanten Therapien werden die Schwere der Erkrankung und eventuelle Besserungsaussichten bemessen.
Seit wann bin ich nicht mehr in der Lage, meinen Beruf auszuüben - was gebe ich an?

Diese Frage ist besonders tückisch. Denn die korrekte Antwort erfordert ein grundsätzliches Verständnis vom versicherungsrechtlichen Begriff der Berufsunfähigkeit. Aus laienhafter Sicht wird oftmals der Zeitpunkt angegeben, zudem man sich gezwungen sah, jegliche berufliche Tätigkeit aufzugeben. In vielen Fällen ist aber tatsächlich schon ein viel früherer Zeitpunkt maßgeblich.

Unsere Empfehlung: Ein erfahrener BU-Spezialist kann anhand des Sachverhaltes, Krankenunterlagen und der Versicherungsbedingungen feststellen, wann der Versicherungsfall eingetreten ist. Eine Beratung durch einen Fachanwalt für Versicherungsrecht ist daher sinnvoll. Die Fachanwältinnen der BU-Hilfe.de unterstützen Sie gerne und helfen Ihnen dabei, keine Renten zu verschenken.

Warum soll ich Arbeitsunfähigkeitszeiten angeben?

Die Antwort auf die Frage, seit wann Sie durchgehend arbeitsunfähig krank sind, liefert ein Indiz auf durchgehende Unfähigkeit der Berufsausübung und damit Berufsunfähigkeit. Sie sollten Ihre Angaben idealerweise durch entsprechende Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen stützen können.

Warum wird weiterer Versicherungsschutz abgefragt?
Abgefragt wird ebenfalls, ob Sie über weiteren BU- Versicherungsschutz oder über eine andere Arbeitskraftabsicherung verfügen und Ansprüche bei anderen Versicherern, beim Versorgungswerk, bei der Beamtenversorgung oder bei Sozialleistungsträgern geltend gemacht haben. Erfragt wird auch, ob Sie von diesen Stellen medizinisch begutachtet wurden. Ziel dieser Fragen ist es, den eigenen Kostenaufwand des Versicherers kleinzuhalten, indem er seine Einschätzung auf die Ermittlungen der anderen Leistungsstellen stützt und gegebenenfalls dort erstellte Gutachten auswertet. Problematisch ist hierbei, dass der versicherungsrechtliche Begriff der Berufsunfähigkeit ein eigenständiger juristischer Begriff ist, der nicht mit sozialrechtlichen Begriffen, wie Erwerbsminderung oder Arbeitsunfähigkeit verwechselt werden darf. Bestätigte Erwerbsminderung ist damit allenfalls ein Indiz für Berufsunfähigkeit, wird sie durch einen Sozialmediziner hingegen nicht bestätigt, ist das kein Grund, sie abzulehnen. Dennoch geschieht das nicht selten
Wie stelle ich meinen Beruf dar?
Dies ist ein wichtiger Bestandteil des Fragebogens. Die von Ihnen geforderte Tätigkeitsschilderung wird Grundlage der Entscheidung sein, ob Sie zu 50 % unfähig sind, ihren Beruf auszuüben, also berufsunfähig sind. Sie sollten deshalb eine möglichst detaillierte Schilderung der Tätigkeit, so wie sie in gesunden Tagen ausgeübt wurde, vorlegen.

Unsere Empfehlung: Stellen Sie die Tätigkeit in Form eines Stundenplans dar, in dem Sie zugleich schildern, welche gesundheitliche Einschränkung sich wie ganz konkret auf jede einzelne Teiltätigkeit auswirkt. Lassen Sie sich nicht durch das im Fragebogen enthaltene Muster oder starre Vorgaben beeinträchtigen. Sie können dem Fragebogen eine eigene Tätigkeitsschilderung beifügen und müssen sich nicht an das Formular des Versicherers halten, das oft ohnehin zu wenig Platz vorsieht.

Was muss ich beachten, wenn ich selbstständig bin?
Wer zuletzt in gesunden Tagen selbstständig tätig war, muss nicht nur belegen, dass er den Beruf nicht mehr zu 50 Prozent ausüben kann. Er muss auch belegen, dass er seine Arbeit nicht in zumutbarer Weise so umorganisieren kann, dass er weiterhin arbeiten könnte. Aus diesem Grund muss er insbesondere Angaben zu der Betriebsgröße, Betriebsorganisation und Mitarbeiteranzahl machen. Auch die Vorlage betriebswirtschaftlicher Dokumente gehört dazu.
Welche Unterlagen muss ich vorlegen?
Üblicherweise werden Krankenunterlagen, Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen, der Rentenbescheid des Sozialversicherungsträgers, der Schwerbehindertenbescheid, Arbeitszeugnisse, Arbeitsverträge, Abschlusszeugnisse, Geschäftsführerverträge und Einkommensnachweise (Einkommenssteuerbescheide, Lohnsteuerbescheinigungen, Gehalts-/Lohnabrechnungen sowie betriebswirtschaftliche Dokumente wie Gewinn- und Verlustrechnungen und betriebswirtschaftliche Auswertungen) sowie – bei Selbstständigen – Unternehmensnachweise wie Handelsregisterauszug, Gewerbean- und -bmeldung in Kopie verlangt. Grundsätzlich müssen Sie beim Leistungsantrag Berufsunfähigkeitsversicherung des Versicherers mitwirken. Ihre Mitwirkungspflicht gilt aber nicht grenzenlos. Einem rechtswidrigen Mitwirkungsverlangen müssen Sie selbstverständlich nicht nachkommen.
Muss ich eine Schweigepflichtentbindungserklärung abgeben?
Damit der Versicherer Ihre Gesundheitsdaten bei Dritten, also Behandlern, Versicherern, Sozialleistungsträgern etc. erheben kann, müssen Sie hierin einwilligen. Sie sind jedoch nicht verpflichtet, eine generelle Schweigepflichtentbindung zu erteilen. Bei der Datenerhebung des Versicherers müssen Sie nur insoweit mitwirken, als dies für die Prüfung der Leistungspflicht relevant ist und können entscheiden, ob Sie die Daten selbst einholen und beibringen, oder ob Sie die Beschaffung der Daten dem Versicherer überlassen. In jedem Fall muss der Versicherer vorab konkretisieren, welche Daten er wozu benötigt.

Üblicherweise sehen die Formulare der Versicherer zwei Möglichkeiten vor: eine generelle und eine einzelfallabhängige Einwilligung in die Datenerhebung. Bei der einzelfallabhängigen Datenerhebung informiert der Versicherer Sie vorab, welche Daten er wo erheben möchte, so dass Sie individuell entscheiden können, ob Sie den Versicherer hierzu ermächtigen oder die Daten selbst beschaffen.

Unsere Empfehlung: Im Einzelfall kann die generelle Einwilligung die Leistungsprüfung des Versicherers beschleunigen und daher sinnvoll sein. In anderen Fällen ist es besser, die Wissensherrschaft über bei Dritten gelagerte Daten nicht aus der Hand zu geben und die Daten nicht unkommentiert an den Versicherer zu übermitteln, um Missverständnisse zu vermeiden. Wie im konkreten Fall verfahren werden soll, hängt von verschiedenen Umständen ab, und sollte immer sorgfältig überlegt werden.

Wird immer ein medizinisches Gutachten eingeholt?
Nicht zwangsläufig beinhaltet die Leistungsprüfung Berufsunfähigkeitsversicherung auch ein medizinisches Gutachten. Ein solches holt er nur dann ein, wenn die eingereichten bzw. ergänzend angeforderten medizinischen Unterlagen nicht ausreichen, um das berufliche Leistungsvermögen einschätzen zu können. Der Versicherer wählt einen seiner Auffassung nach geeigneten Mediziner und beauftragt ihn mit der Gutachtenerstellung.

Unsere Empfehlung: Wir empfehlen unseren Mandanten, nach der gutachterlichen Untersuchung ein Gedächtnisprotokoll über den Ablauf und die Inhalte der Untersuchung zu erstellen. Das Protokoll kann ggf. später helfen, dezidiert zu dem Gutachten Stellung nehmen zu können. Übrigens: In einem Rechtsstreit ist das vom Versicherer eingeholte Gutachten lediglich Parteivortrag und kein Beweismittel. Das Gericht muss deshalb immer ein weiteres (neutrales) Gutachten bei einem anderem Sachverständigen in Auftrag geben.

Berufsunfähigkeit – Antrag richtig ausfüllen!

6 typische Fehler in der Leistungsprüfung:

1. Generelle Schweigepflichtentbindungserklärung

Wenn Sie den Versicherer generell dazu ermächtigen, Daten bei Dritten einzuholen, geben Sie die Kontrolle vollkommen aus der Hand.

2. Falsches Berufsbild

Häufig schildern Versicherte die berufliche Tätigkeit, die bereits leidensbedingt verändert und ausgeübt wurde, nachdem der in gesunden Tagen ausgeübte Beruf eingestellt worden ist. Das ist falsch und kann fatale Folgen für das Prüfungsergebnis haben.

3. Widersprüchliche Angaben

Aufgrund mangelnden Verständnisses oder Überforderung gemachte widersprüchliche Angaben können die Leistungsprüfung erheblich verzögern oder sogar zur Leistungsablehnung des Versicherers führen.

4. Telefonate mit dem Versicherer

In einem Telefonat – insbesondere bei spontanen und überraschenden Anrufen durch den Versicherer – lässt man sich schnell überrumpeln, verstrickt sich in Widersprüche oder antwortet auf unzulässige Fragen des Versicherers.

5. Ungünstiger Zeitpunkt

Wird der Versicherungsfall zu früh oder zu spät gemeldet, kann dies Auswirkungen auf die Leistungshöhe, den Leistungsanspruch und sogar auf den Bestand des Versicherungsvertrages haben.

6. Berufsunfähigkeitsrente – Antrag ohne professionelle Unterstützung stellen

Die Beantragung und Durchsetzung von Ansprüchen auf Versicherungsleistungen wegen Berufsunfähigkeit ist komplex. Oft ist sie mit diffizilen Rechtsfragen verbunden und birgt diverse Fallstricke. Deshalb lohnt es sich, so früh wie möglich Expertenwissen einzuholen.

Ihre Frage war nicht dabei?

Nehmen Sie Kontakt zu uns auf.

WIR SIND FÜR SIE DA

Wir machen uns stark für Sie!

Auch vor Gericht.

Berufsunfähigkeit – Leistungen beantragen

Lassen Sie sich von den Fachanwältinnen für Versicherungsrecht der BU-Hilfe.de unterstützen!

Sie sind berufsunfähig und brauchen Hilfe?

Oder Sie sind Rechtsanwalt/Rechtsanwältin und interessiert an Unterstützung bei Ihrem BU-Mandat?

Wir helfen gern und freuen uns auf Sie!

  • Spezialisiert auf die private BU-Versicherung
  • 15 Jahre Erfahrung
  • Persönlich, vertraulich & kompetent
Rechtsanwältin Susanne Aydinlar Fachanwältin für Versicherungsrecht

Susanne Aydinlar

LL.M., Rechtsanwältin und Fachanwältin für Versicherungsrecht

Rechtsanwältin Katrin Link Fachanwältin für Versicherungsrecht

Katrin Link

Rechtsanwältin und Fachanwältin für Versicherungsrecht

Kennen Sie unseren BU-Blog?

Hier erfahren Sie alles Wichtige rund um das Thema Berufsunfähigkeit!

Mitwirkung in der Leistungsprüfung

Mitwirkung in der Leistungsprüfung

Inwieweit muss der Versicherte eigentlich an der Leistungsprüfung des BU-Versicherers mitwirken? Das (und einige andere spannende Fragen) erläutern wir anhand eines bemerkenswerten Urteils des Landgerichts Berlin in unserem neuesten Fachbeitrag, der in der aktuellen...

mehr lesen
Antragsfragen in der BU-Versicherung

Antragsfragen in der BU-Versicherung

Ein Gastbeitrag von Marco Niedermaier, Geschäftsführer des Maklerunternehmens buXperts GmbH Einleitung Die gewissenhafte Beantwortung der Antragsfragen in der BU-Versicherung ist unerlässlich, um einen rechtssicheren Versicherungsschutz zu erhalten. Die Fragen der...

mehr lesen
Berufsunfähigkeit Anwalt Kontakt Mobil

0157 528 351 70

Berufsunfähigkeit Anwalt Kontakt Telefon

030 577 112 61

Berufsunfähigkeit Anwalt Kontakt Fax

030 577 112 63

Berufsunfähigkeit Anwalt Kontakt Videokonferenz

Videoberatung

Berufsunfähigkeit Anwalt Kontakt WhatsApp

WhatsApp: 0157 528 351 70

Berufsunfähigkeit Anwalt Kontakt E-Mail

info@bu-hilfe.de