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BU abgelehnt – Hilfe vom Anwalt bei Leistungsablehnung

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Private BU-Versicherung zahlt nicht

Die BU zahlt nicht immer. Tritt Berufsunfähigkeit ein, geht es um viel Geld, meist um fünfstellige, oft auch um sechsstellige Zahlungsbeträge. Der Versicherer prüft deshalb ganz genau, ob er tatsächlich leistungspflichtig ist. Seine Mitarbeiter sind darauf geschult, bei Prüfung der Anträge auf BU-Leistungen Schwachstellen und Ablehnungsgründe zu finden. Leider mit Erfolg: Etwa jeder 4. BU-Antrag wird abgelehnt. Davon nicht einmal erfasst sind die Fälle, in denen der Versicherer statt eines Leistungsanerkenntnisses eine Kulanz- oder Abfindungsvereinbarung mit dem Versicherten schließt, sowie teilweise Leistungsablehnungen, wenn der BU-Versicherer die Leistung etwa erst ab einem späteren Zeitpunkt oder nur befristet gewährt.

Nehmen Sie deshalb frühzeitig professionelle Unterstützung in Anspruch. Mit uns an Ihrer Seite steigern Sie nicht nur die Erfolgschancen, sondern verkürzen auch die Dauer der Leistungsprüfung.

Antrag BU überfordert Viele: Fast 40 % geben auf

Angesichts tatsächlicher und juristischer Komplexität des Antrags auf Berufsunfähigkeitsrente verwundert nicht, dass die statistische Hauptursache für die Nichtleistung darin besteht, dass Versicherte ihren BU-Rente-Antrag nicht weiterverfolgen. Nach einer aktuellen Analyse der Ratingagentur Morgen & Morgen beruhen 38,36 % aller abgelehnten Anträge auf Berufsunfähigkeitsleistungen darauf, dass Versicherte auf Fragen des Versicherers nicht mehr reagieren.

Antrag auf Berufsunfähigkeit – Fehler führen oft zur Leistungsablehnung

Weitere Ursachen einer Leistungsablehnung nach Leistungsantrag sind der fehlende Nachweis der Berufsunfähigkeit und die angebliche Verletzung sogenannter vorvertraglicher Anzeigepflichten, also vermeintliche Falschangaben bei den Gesundheitsfragen. Oftmals beruhen diese Ablehnungsgründe auf Fehlern, die dem Versicherten aus Unwissenheit bzw. Unerfahrenheit bei der Antragstellung unterlaufen, und die sich – wenn überhaupt – nur mit großem Aufwand korrigieren lassen.

Solche Fehler führen häufig nicht nur zur Leistungsablehnung mit anschließendem Gerichtsverfahren, sondern auch zu negativen Konsequenzen bei einer späteren Nachprüfung. Um Fehler und langfristige Nachteile unklarer bzw. (versehentlich) unzutreffender Angaben im Leistungsantrag zu vermeiden und die existenzsichernden Versicherungsleistungen möglichst rasch zu erhalten, sollten Versicherte sich beim Antrag auf Berufsunfähigkeitsleistungen aus der Versicherung unbedingt durch einen spezialisierten Rechtsanwalt unterstützen lassen.

Das sind die häufigsten Ablehnungsgründe Berufsunfähigkeitsversicherung!

  • Grund Nummer 1: Der erforderliche Grad der Berufsunfähigkeit (üblicherweise 50 %) sei nicht erreicht.
  • Grund Nummer 2: Die Erkrankung und/oder deren Symptome seien nicht nachgewiesen oder der Versicherte simuliere bzw. aggraviere.
  • Grund Nummer 3: Der Versicherte habe bei Abschluss der BU falsche oder unvollständige Angaben gemacht.
  • Grund Nummer 4: Der Versicherte sei bereits vor Beginn des Versicherungsschutzes krank und berufsunfähig gewesen sein (sog. mitgebrachte Berufsunfähigkeit).
  • Grund Nummer 5: Leistungsausschluss Berufsunfähigkeitsversicherung. Die Erkrankung, die zur Berufsunfähigkeit geführt hat, sei vom Versicherungsschutz ausgeschlossen (sog. Ausschlussklausel).
  • Grund Nummer 6: Der Versicherte könne entweder eine andere Tätigkeit ausüben oder auf eine tatsächlich ausgeübte Tätigkeit verwiesen werden (sogenannte abstrakte oder konkrete Verweisung).

 

Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt nicht

Doch wie häufig sind die BU-Ablehnungsgründe? Nach einer Analyse der Ratingagentur Morgen & Morgen beruhen die Leistungsablehnungen

  • zu knapp 37 % darauf, dass der erforderliche Grad der Berufsunfähigkeit nicht erreicht sein soll,
  • zu fast 15 % der Leistungsablehnungen darauf, dass ein Betrugsfall oder Falsch- bzw. Fehlangaben bei Vertragsschluss vorliegen sollen,
  • zu 2,18 % auf (vermeintlichen) Leistungsausschlüssen, und
  • zu gerade einmal 0,7 % darauf, dass der Versicherte auf eine ausübbare oder konkret ausgeübte Tätigkeit verwiesen wird.
Berufsunfähiger verzweifelt

Aber Achtung: Der häufigste Grund dafür, dass die BU-Rente nicht ausgezahlt wird, ist ein ganz anderer!

Was viele Versicherte überrascht: Der häufigste Grund, aus dem die BU-Leistung nicht ausgezahlt wird, ist ein ganz anderer als die oben genannten Gründe, nämlich die ausbleibende Rückmeldung auf Fragen des Versicherers. Die Ratingagentur Morgen & Morgen untersucht regelmäßig die Gründe, warum die Berufsunfähigkeitsversicherung nicht zahlt. Danach beruhen knapp 40 % aller Leistungsablehnungen darauf, dass der Versicherte seinen Leistungsantrag nicht weiterverfolgt. Das verwundert angesichts der Komplexität der Leistungsprüfung nicht, lässt sich aber vermeiden mit professioneller Unterstützung durch einen BU-Spezialisten. Er weiß ganz genau, wie auch bei undurchsichtiger Leistungsprüfung schnellstmöglich eine (positive) Leistungsentscheidung zu erwirken ist.

BU-Antrag abgelehnt – Erfahrung macht uns zu einem starken Partner!

Sie sind nach langer Arbeitsunfähigkeit möglicherweise schon aus dem Krankengeldbezug ausgesteuert worden oder Ihr privater Krankenversicherer hat die Krankentagegeldzahlungen wegen Berufsunfähigkeit eingestellt. Nun sollte Ihr Berufsunfähigkeitsschutz greifen. Für ihn haben Sie jahrelang Beiträge entrichtet; gleichwohl wird die BU-Rente abgelehnt. Das sollten Sie keinesfalls akzeptieren und unbedingt einen Profi für BU-Versicherungen aufsuchen.

Mit unserer langjährigen Erfahrung und nachweisbaren Expertise auf dem Gebiet der privaten Berufsunfähigkeitsversicherung bieten wir Ihnen tatkräftige und ergebnisstarke Unterstützung bei Leistungsablehnung BU bzw. Leistungsverzögerung an, und kämpfen um Ihre Rente – bundesweit und notwendigenfalls auch vor Gericht.

Allianz Lebensversicherungs-AG

Alte Leipziger Lebensversicherung a.G.

Axa Lebensversicherung AG

Barmenia Lebensversicherung a.G.

Basler Lebensversicherungs-AG

Bayern-Versicherung Lebensversicherung AG (Versicherungskammer Bayern)

Canada Life Assurance Europe plc Niederlassung für Deutschland

Condor Lebensversicherungs-AG

Continentale Lebensversicherung AG

Cosmos Lebensversicherung-AG

Deutsche Ärzteversicherung AG

DEVK Allgemeine Lebensversicherungs-AG

Dialog Lebensversicherungs-AG

Ergo Lebensversicherung AG

Generali Deutschland Lebensversicherung AG

Gothaer Lebensversicherung AG

Hannoversche Lebensversicherung AG

HanseMerkur Lebensversicherung AG

HDI Lebensversicherung AG

Heidelberger Lebensversicherung AG

Helvetia Schweizerische Lebensversicherungs-AG

Huk-Coburg Lebensversicherung AG

Inter Lebensversicherung AG

InterRisk Lebensversicherungs-AG

Lebensversicherung von 1871 a.G. München (LV 1871)

LVM Lebensversicherungs-AG

Mecklenburgische Lebensversicherungs-AG

Münchener Verein Lebensversicherung AG

Nürnberger Lebensversicherung AG

PrismaLife AG

Provinzial Rheinland Lebensversicherung AG

Proxalto Lebensversicherung AG

R+V Lebensversicherung AG

Signal Iduna Lebensversicherung a.G.

Standard Life International Designated Activity Company Zweigliederlassung Deutschland

Stuttgarter Lebensversicherung a.G.

Swiss Life AG

Niederlassung für Deutschland Targo Lebensversicherung AG

Universa Lebensversicherung a.G.

VGH Provinzial Lebensversicherung Hannover

Volkswohl Bund Lebensversicherung a.G.

VPV Lebensversicherungs-AG

WGV-Lebensversicherung AG

Württembergische Lebensversicherung AG

WWK Lebensversicherung a.G.

Zurich Deutscher Herold Lebensversicherung AG

Erfahrungen haben wir u.a. mit diesen Versicherungsgesellschaften:

Mit der BU-Hilfe.de zur BU-Rente – So geht’s!

Sie schildern uns Ihren Fall – etwa über unser Kontaktformular oder telefonisch. Binnen eines Werktages erhalten Sie von uns eine konkrete Einschätzung der Erfolgsaussichten und ein verbindliches Angebot für eine Beratung oder Vertretung.

Nachdem Sie sich für eine Vertretung oder Beratung entschieden haben, lassen Sie uns Ihre Unterlagen zukommen – ganz bequem und digital über unsere verschlüsselte und datensichere Anwalts-Cloud.

Wir prüfen Ihre Dokumente und Informationen, und holen ggf. fehlende Unterlagen für Sie ein. Nach Entwicklung einer optimalen Strategie zur schnellen und erfolgreichen Durchsetzung Ihrer BU-Rente wenden wir uns zielgerichtet an Ihren Versicherer.

Berufsunfähigkeit Fachanwalt

BU-Rente abgelehnt – So unterstützt Sie die BU-Hilfe.de!

Als Fachanwältinnen, Dozentinnen und Autorinnen mit fast 10jähriger Spezialisierung auf die BU-Versicherung gehören wir zu den erfahrensten BU-Spezialistinnen in Deutschland. Wir kennen die Versicherungsunternehmen, ihre Anwälte und deren (Prozess-) Taktiken, und wissen, woran Leistungsanträge scheitern und was bei Leistungsablehnung zu tun ist. Ihre Rentenansprüche verfolgen wir konsequent und mit der nötigen Schlagkraft. Ganz nach dem Motto: Sie kümmern sich um Ihre Gesundheit, wir uns um Ihre Rente!

Berufsunfähigkeitsversicherung lehnt Leistungen ab – Wir bieten Unterstützung auf 2 Wegen an:

Erstberatung

249,90 € (inkl. USt.)

Bei der etwa einstündigen Erstberatung für 249,90 € (inkl. USt.) sichten wir Ihre vorab übermittelten Unterlagen, beantworten Ihre Fragen, und geben Ihnen eine ehrliche Auskunft zu den Erfolgsaussichten eines (ggf. anwaltlichen oder gerichtlichen) Vorgehens gegen die Leistungsablehnung Ihres BU-Versicherers. Hat die Rechtsverfolgung gute Erfolgschancen, erhalten Sie wichtige Hinweise und konkrete Empfehlungen dazu, wie Sie nun verfahren sollten. Dabei informieren wir Sie selbstverständlich auch über etwaige Kosten einer anwaltlichen Vertretung und dazu, wer diese zu tragen hat.

Vertretung

Angebot auf Nachfrage

Vorweg: Wir übernehmen nur Fälle, die hinreichend Aussicht auf Erfolg bieten! Aussichtslose Fälle übernehmen wir nicht.

Ist Ihr Fall erfolgversprechend, verfolgen wir Ihre BU-Ansprüche zielgerichtet und konsequent, und erwirken für Sie das bestmögliche Ergebnis. Das beinhaltet

  • die Aufarbeitung des gesamten Sachverhaltes einschließlich der Anforderung ggf. fehlender Papiere bei Ärzten, Behörden, Versicherern etc.
  • die rechtliche Prüfung aller Unterlagen und Informationen.
  • die fortwährende Analyse der Risiken und Erfolgschancen.
  • die Erarbeitung einer optimalen Strategie zur erfolgreichen Durchsetzung Ihrer Ansprüche.
  • die gesamte Korrespondenz mit dem Versicherer und ggf. auch anderen Stellen.
  • die zielgerichtete und konsequente Verfolgung Ihrer Ansprüche.

 

Sollten Sie über eine Rechtsschutzversicherung verfügen, vermitteln wir als Serviceleistung die Kostendeckung für Sie. Während Ihrer Vertretung werden Sie über den Sachstand Ihres Falles selbstverständlich regelmäßig und unaufgefordert informiert. Außerdem stimmen wir alle wichtigen Entscheidungen mit Ihnen ab und sind als Ansprechpartnerinnen immer persönlich für Sie da.

1 – 3 Monatsrenten / Angebot auf Nachfrage

Berufsunfähigkeitsversicherung abgelehnt

Fragen und Antworten

Wie häufig ist die Ablehnung Berufsunfähigkeitsversicherung?

Nach einer statistischen Auswertung der Ratingagentur Franke und Bornberg aus 2018 kommt auf drei Anerkenntnisse eine Leistungsablehnung.

Bei welchen Krankheiten wird der Antrag BU-Rente am häufigsten abgelehnt?

Nach einer Analyse der Ratingagentur Franke und Bornberg lehnen Versicherer den BU-Antrag am häufigsten bei psychischen Erkrankungen – etwa bei Depression – ab. Die Ablehnung betrifft mit knapp 29 % mehr als ein Viertel der Anträge.

Wie wahrscheinlich ist die Berufsunfähigkeitsversicherung Ablehnung nach Sachverständigengutachten?

Leistungsanträge werden besonders häufig abgelehnt, wenn der Versicherer zur Feststellung der Berufsunfähigkeit ein Sachverständigengutachten eingeholt hat. In diesen Fällen soll die Ablehnungsquote 40 % betragen (Quelle: GDV).

Gibt es einen Zusammenhang zwischen der Dauer der Leistungsprüfung und der Wahrscheinlichkeit, dass Berufsunfähigkeit abgelehnt wird?

Unserer Erfahrung nach gilt: Je länger die Leistungsprüfung dauert, desto höher ist die Wahrscheinlichkeit, dass der Versicherer sich seiner Leistungspflicht entzieht, beispielsweise durch die Hinauszögerung der gebotenen Leistungsentscheidung. Dabei fordert der Versicherer immer mehr Unterlagen und Nachweise an mit der Folge, dass die Leistungsprüfung derart kompliziert und undurchsichtig wird, dass der überforderte Versicherte aufgibt. In anderen Fällen – die Berufsunfähigkeitsversicherung will nicht zahlen – werden Gutachten beauftragt, um eine Tatsachengrundlage zu schaffen, die eine Leistungsablehnung (vermeintlich) rechtfertigt.  

BU abgelehnt Fragen und Antworten
Die BU will nicht zahlen – Wie sind meine Erfolgschancen, die Rente doch noch zu bekommen?

Grundsätzlich gilt: Mit Unterstützung eines auf das Recht der Berufsunfähigkeitsversicherung spezialisierten Fachanwaltes für Versicherungsrecht sind die Erfolgschancen sehr gut. Ein BU-Profi kennt die Ablehnungsgründe und Taktiken der Versicherer, und weiß genau, wie der Versicherte zu seinem Recht kommt.

Muss ich meine Beiträge weiter zahlen, wenn der BU-Versicherer abgelehnt hat?

Auch wenn der Versicherer abgelehnt hat, sollten Sie die Beiträge weiterzahlen. Andernfalls riskieren Sie die Kündigung Ihrer BU-Versicherung. Stellt sich im Nachhinein – etwa im Rahmen eines Gerichtsverfahrens – heraus, dass Ihr Versicherer die Leistungen zu Unrecht verweigert hat, hat er die zwischenzeitlich geleisteten Beiträge zurückzuerstatten.

Sollte ich meine BU-Versicherung behalten, wenn mein BU-Antrag abgelehnt wurde?

Unsere eindeutige Empfehlung lautet: Ja! Versicherte, die schon einmal aufgrund einer Erkrankung BU-Leistungen beansprucht haben, sind gegen das Risiko der Berufsunfähigkeit im Regelfall nicht anderweitig versicherbar. Daher sollte die bestehende Berufsunfähigkeitsversicherung unbedingt fortgeführt werden. Die Wahrscheinlichkeit, dass noch einmal Berufsunfähigkeit eintritt, ist in Fällen, in denen der Versicherte schon einmal Leistungen beantragt hat, gar nicht mal so gering. Denn jede Verschlechterung des Gesundheitszustandes führt zu einem neuen Versicherungsfall, aufgrund dessen erneut Leistungen beansprucht werden können!

Berufsunfähigkeit zahlt nicht – Was nun?

Unsere 3 Tipps:

1. Fehleranalyse

Lehnt der Versicherer die BU-Leistungen ab, ist im Vorfeld – also bei der Antragsstellung bzw. Leistungsprüfung – oft etwas schiefgelaufen. Beispielsweise wurde auf das unzutreffende Tätigkeitsbild abgestellt oder es wurden nicht alle Patientenunterlagen vorlegt. Außerdem sind die Sachverständigengutachten, die der Versicherer zur Feststellung der Berufsunfähigkeit beauftragt hat, häufig mangelhaft und damit nicht verwertbar.

Solche Fehlerquellen gilt es, ausfindig zu machen. Hierzu sollten Sie sich mit den Ablehnungsgründen auseinandersetzen und anhand der Korrespondenz und etwaiger Gutachten prüfen, ob die Informationen und Unterlagen, die Sie beigebracht haben, zutreffend und vollständig erfasst wurden. Klären Sie etwaige Missverständnisse auf, korrigieren Sie Fehlinformationen und legen fehlende Unterlagen vor.

2. Anwaltliche Beratung

Welche Fehler zur Leistungsablehnung geführt haben, ist für den Laien oftmals nicht erkennbar. Es lohnt daher, sich nach einer Leistungsablehnung anwaltlich beraten zu lassen. Die Beratung dient der Fehleranalyse (s.o.) und der Klärung, ob sich eine weitere Rechtsverfolgung lohnt, und zeigt Ihnen Möglichkeiten auf, gegen die Leistungsablehnung – selbst oder mit Unterstützung – vorzugehen.

3. Wenn alle Stricke reißen: Bei Verschlechterung neunen Antrag stellen!

In jedem Fall sollten Sie im Hinterkopf behalten: Verschlechtert sich Ihr Gesundheitszustand, können Sie einen neuen Leistungsantrag beim BU-Versicherer stellen. Hieran sollten Sie vor allem denken, wenn zu Ihren Beschwerden weitere Symptome hinzutreten, neue Erkrankungen diagnostiziert wurden oder sich Ihre bereits bestehende Erkrankung verschlimmert hat.

Ihre Frage war nicht dabei?

Nehmen Sie Kontakt zu uns auf.

WIR SIND FÜR SIE DA

Wir machen uns stark für Sie!

Auch vor Gericht.

Berufsunfähigkeit – Hilfe bei Leistungsablehnung

Lassen Sie sich von den Fachanwältinnen für Versicherungsrecht der BU-Hilfe.de unterstützen!

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Oder Sie sind Rechtsanwalt/Rechtsanwältin und interessiert an Unterstützung bei Ihrem BU-Mandat?

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Susanne Aydinlar

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