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Abfindungsvergleich Berufsunfähigkeitsversicherung

Lieber den Spatz in der Hand als die Taube auf dem Dach?

Das werden Sie sich womöglich denken, wenn Sie den umfangreichen Fragebogen zur Anzeige Ihrer Berufsunfähigkeit ausgefüllt und diverse Unterlagen beim Versicherer eingereicht haben, Sie womöglich begutachtet wurden, und der Versicherer Ihnen schlussendlich eine Vereinbarung mit sofortiger Auszahlung von Versicherungsleistungen anbietet.

Berufsunfähigkeitsversicherung bietet Vergleich an

Das Vergleichsangebot wird in der Regel unterbreitet, nachdem der Versicherer die medizinische Sachlage anhand ärztlicher Befundberichte und u.U. auch mittels Begutachtung geprüft hat. Meistens teilt der Versicherer anschließend mit, dass er nicht verkenne, dass gesundheitliche Beschwerden vorhanden sind, die auch zu gewissen Beeinträchtigungen führen. Diese seien aber nach den vorliegenden Unterlagen nicht so schwerwiegend, dass hieraus eine mindestens 50 %ige Berufsunfähigkeit folge. Die Bedingungen für eine Leistungspflicht seien daher nicht erfüllt. Leistungen könnten deshalb nicht erbracht werden, zumindest nicht ohne weitere (umfangreiche) Prüfung oder Begutachtung. Dennoch sei es dem Versicherer ein Anliegen, Ihnen eine Zahlung zur Abmilderung der mit einer Ablehnung verbundenen Härte zukommen zu lassen. Das klingt verlockend, kann Ihnen jedoch erheblich schaden.

Abfindung

Arten von Regulierungsvereinbarungen

Vereinbarungen über die Erbringung von BU-Leistungen können unterschiedlich ausgestaltet sein. Sie reichen von Abreden, die als „Kulanzzahlung“ oder „Kulanzleistung“ bezeichnet werden, bis hin zu Vergleichen, die zu einer Abgeltung des gesamten Versicherungsfalles oder Aufhebung der Berufsunfähigkeitsversicherung führen. Letztere sehen in der Regel eine Einmalzahlung statt Berufsunfähigkeitsrente vor, wohingegen sogenannte Kulanzvereinbarungen meist eine monatliche Zahlung der vereinbarten Renten für einen begrenzten Zeitraum vorsehen. Die Rechtsfolgen dieser Vereinbarungen unterscheiden sich mitunter erheblich voneinander, und sollten vor Unterzeichnung genau unter die Lupe genommen werden.

Vorteile Abfindungsvereinbarung BU

Der Vorteil von Regulierungsvereinbarungen scheint offenkundig: Sie müssen nicht weiter mühsam mit dem Versicherer kommunizieren und ständig neue Unterlagen und Informationen liefern oder sich sogar einer medizinischen Begutachtung unterziehen – alles mit ungewissem Ausgang. Stattdessen haben Sie Ihre Ruhe und vor allem eines: Schnelles Geld. Aber lohnt sich das?

Nachteile Abfindungsvereinbarung BU

Für den Versicherten sind die Nachteile einer Abfindungsvereinbarung meist nicht ohne Weiteres erkennbar. Die BU-Hilfe.de hat gibt deshalb einen Überblick über 4 typische Nachteile, die mit einer Regulierungsvereinbarung verbunden sein können, für Sie zusammengestellt:

  • Sie verlieren u.U. den Berufsunfähigkeitsschutz für den Rest Ihres (Erwerbs-) Lebens.
  • Sie verzichten auf Zahlungen (mitunter in sechsstelliger Höhe) und erhalten wesentlich geringere Leistungen als Ihnen tatsächlich zustehen.
  • Sie können aus dem angezeigten Versicherungsfall keine Leistungen mehr – auch nicht zu einem späteren Zeitpunkt – verlangen.
  • Ihre Beweissituation verschlechtert sich, wohingegen sich die Beweislage des Versicherers verbessert.
Abfindung - so ist die Rechtslage

Berufsunfähigkeitsversicherung Abfindung – So ist die Rechtslage!

In der höchstrichterlichen Rechtsprechung ist schon lange anerkannt, dass der Berufsunfähigkeitsversicherer sich von vornherein in einer deutlich günstigeren Position als der Versicherte befindet, denn er verfügt über eine überlegene Sach- und Rechtskenntnis. Seine Position darf er nach gefestigter Rechtsprechung des BGH (u.a.: Beschluss des BGH vom 15. Februar 2017, IV ZR 280/15) jedoch nicht zum Nachteil des Versicherten ausnutzen. Tut er dies dennoch, verhält er sich treuwidrig und darf sich auf die Vereinbarung nicht berufen. Vor diesem Hintergrund sind Abfindungen bei Berufsunfähigkeit oftmals unwirksam mit der Folge, dass dem Versicherten weitere BU-Leistungen – mitunter in erheblichem Umfang – zustehen.

Berufsunfähigkeitsversicherung – Vergleich vor Gericht

Sie befinden sich in einem Klageverfahren und stehen vor der Frage, ob Sie einen Vergleich mit dem BU-Versicherer schließen sollten?

Eine Antwort hierauf (und auf viele weitere Fragen) finden Sie hier:

Vergleich mit dem Versicherer – Kapitulation oder Erfolg?

Gern beraten wir Sie zur Angemessenheit eines (avisierten) Prozessvergleiches im Rahmen einer Zweitmeinung.

Mit der BU-Hilfe.de zur BU-Rente – So geht’s!

Sie schildern uns Ihren Fall – beispielsweise über unser Kontaktformular oder telefonisch. Binnen eines Werktages erhalten Sie von uns eine konkrete Einschätzung der Erfolgsaussichten und ein verbindliches Angebot für eine Beratung oder Vertretung.

Nachdem Sie sich für eine Vertretung oder Beratung entschieden haben, lassen Sie uns Ihre Unterlagen zukommen – ganz bequem und digital über unsere verschlüsselte und datensichere Kanzlei-Cloud.

Wir prüfen Ihre Dokumente und Informationen. Haben Sie uns mit Ihrer Vertretung beauftragt, holen wir ggf. fehlende Unterlagen für Sie ein. Nach Entwicklung einer optimalen Strategie setzen wir uns für eine schnelle und erfolgreiche Durchsetzung weiterer BU-Leistungen ein.

Abfindung BU-Versicherung – Unterstützung durch erfahrene Anwälte für Berufsunfähigkeit!

 

Als Fachanwältinnen, Dozentinnen und Autorinnen mit fast 10jähriger Spezialisierung auf die BU-Versicherung gehören wir zu den erfahrensten BU-Spezialistinnen in Deutschland. Wir kennen die Versicherer und ihre Taktiken, und wissen, wann es sich lohnt, um die BU-Rente zu kämpfen. Ihre Rentenansprüche verfolgen wir konsequent und mit der nötigen Schlagkraft. Ganz nach dem Motto: Sie kümmern sich um Ihre Gesundheit, wir uns um Ihre Rente!

Anwältinnen BU

Berufsunfähigkeitsversicherung bietet Abfindung an – so hilft die BU-Hilfe.de Ihnen:

Erstberatung

249,90 € (inkl. USt.)

Bei der etwa einstündigen Erstberatung für 249,90 € (inkl. USt.) sichten wir Ihre vorab übermittelten Unterlagen und teilen Ihnen mit, welche Vor- bzw. Nachteile die angebotene bzw. unterzeichnete Vereinbarung hat, und mit welchen rechtlichen Konsequenzen sie verbunden ist. Sie erfahren, ob es sich lohnt, um weitere BU-Leistungen zu kämpfen, und erhalten eine konkrete Empfehlung zum weiteren Vorgehen.

Vertretung

Angebot auf Nachfrage

Vorweg: Wir übernehmen nur Fälle, die hinreichend Aussicht auf Erfolg bieten! Aussichtslose Fälle übernehmen wir nicht.

Ist Ihr Fall erfolgversprechend, stehen Ihnen also mehr Leistungen zu, als in der Regulierungsvereinbarung vorgesehen, verfolgen wir Ihre (weiteren) BU-Ansprüche zielgerichtet und konsequent mit dem bestmöglichen Ergebnis für Sie.

Sollten Sie über eine Rechtsschutzversicherung verfügen, vermitteln wir als Serviceleistung die Kostendeckung für Sie.

Über den Sachstand Ihres Falles werden Sie selbstverständlich regelmäßig und unaufgefordert informiert. Außerdem stimmen wir alle wichtigen Entscheidungen mit Ihnen ab und sind als Ansprechpartnerinnen immer persönlich für Sie da.

1 – 3 Monatsrenten / Angebot auf Nachfrage

Abfindungs- und Kulanzvereinbarungen

Fragen und Antworten

Wie sieht eine Abfindungsvereinbarung Berufsunfähigkeitsversicherung aus?

In der Regel kommt der Versicherer im Laufe der Leistungsprüfung auf Sie zu, nachdem Sie den Fragebogen zur Berufsunfähigkeit und einige (ärztliche) Unterlagen eingereicht haben und u.U. begutachtet worden sind. Ist der Versicherer der Ansicht, dass die bisherigen Erhebungen nicht ausreichen, um seine Leistungspflicht zu bejahen, teilt er Ihnen dies mit und fügt seinem Schreiben eine vorformulierte Erklärung bei, die Sie „nur“ noch unterzeichnen und an ihn zurücksenden müssen. Kurze Zeit später erhalten Sie vom Versicherer ein Abrechnungsschreiben und die Gutschrift der vereinbarten Summe auf Ihrem Konto, womit die Leistungsprüfung in der Regel endet. 

Wonach berechnet sich die Höhe der Abfindung?

Die Höhe einer Abfindungs-/Kulanzvereinbarung sollte sich vor allem an dem jeweiligen Krankheitsbild und der Heilungsprognose, an der Befundlage, der beruflichen Situation des Versicherten und der Laufzeit der Versicherung orientieren, und die tatsächliche und rechtliche Situation angemessen widerspiegeln. Die meisten (außergerichtlichen) Abfindungsangebote tun dies jedoch nicht. Oftmals bieten Versicherer anwaltlich nicht vertretenen Versicherten lediglich eine Jahresleistung oder weniger an.

BU Fragen und Antworten

Abfindungsvereinbarung Berufsunfähigkeitsversicherung – Das ist zu beachten!

3 wichtige Hinweise:

1. Vereinbarung am besten noch vor Unterzeichnung prüfen lassen

Um zu erfahren, ob Sie übervorteilt werden und welche Nachteile Ihnen möglicherweise drohen, sollten Sie sich am besten noch vor der Unterzeichnung einer Kulanz- oder Abfindungsvereinbarung fachanwaltlich beraten lassen. Eine Beratung ist aber auch dann sinnvoll, wenn Sie eine solche Vereinbarung bereits unterzeichnet haben. Denn nicht selten handeln Versicherer hierbei treuwidrig und dürfen sich auf die geschlossene Vereinbarung nicht berufen. Versicherten stehen dann u.U. weitere Leistungen für mehrere Jahre zu.

2. BU-Verjährungsfrist im Blick behalten

Liegt Ihnen eine Abfindungsangebot vor oder haben Sie bereits eine Abfindungsvereinbarung unterzeichnet, sollten Sie nicht allzu lange warten mit der Entscheidung, ob Sie weitere Leistungen aus dem abzufindenden bzw. abgefundenen Versicherungsfall geltend machen wollen. Ansprüche aus der Berufsunfähigkeitsversicherung verjähren nämlich binnen 3 Jahren. Die Verjährung beginnt spätestens mit der (ersten) Leistungsentscheidung des Versicherers. Das ist oftmals der Moment, in dem der Versicherer seinem Kunden ein Vergleichsangebot unterbreitet. Wichtig: Die Verjährung und erstreckt sich auf das sogenannte Stammrecht, also auf sämtliche Ansprüche aus dem Versicherungsfall. Bei Verjährung können also keine weiteren Leistungsansprüche mehr geltend gemacht werden, auch nicht solche, die weniger als 3 Jahre zurückliegen.

3. Bei Verschlechterung oder neuer Erkrankung neuen Antrag stellen

Hat sich Ihr Gesundheitszustand verschlechtert oder leiden Sie an einer neuen Erkrankung, die Ihr Leistungsvermögen in rentenrelevantem Umfang beeinträchtigt, liegt ein neuer Versicherungsfall vor, aufgrund dessen Ihnen (wieder) Leistungen zustehen, wenn nicht die BU-Versicherung aufgehoben oder eine Abgeltung von BU-Ansprüchen für einen bestimmten Zeitraum vereinbart wurde. Zur Rechtslage und dazu, wie Sie von Anfang an die richtigen Weichen für Ihren neuen Antrag stellen, sollten Sie sich vorab von einer BU-Expertin beraten lassen

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Berufsunfähigkeit – Hilfe bei Leistungsablehnung

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