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	<title>Rechtsanwaltskanzlei Aydinlar &amp; Link GbR</title>
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	<title>Rechtsanwaltskanzlei Aydinlar &amp; Link GbR</title>
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		<title>Mitwirkung in der Leistungsprüfung</title>
		<link>https://www.bu-hilfe.de/mitwirkung-in-der-leistungspruefung/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Katrin Link]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 17 Aug 2022 10:33:41 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>
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				<div class="et_pb_text_inner"><p>Inwieweit muss der Versicherte eigentlich an der Leistungsprüfung des BU-Versicherers mitwirken? Das (und einige andere spannende Fragen) erläutern wir anhand eines bemerkenswerten Urteils des Landgerichts Berlin in unserem neuesten Fachbeitrag, der in der <span style="color: #0000ff;"><a href="https://www.iww.de/vvp/schadenregulierung/berufsunfaehigkeitsversicherung-lg-berlin-zur-faelligkeit-und-reichweite-der-mitwirkungspflicht-des-vn-in-der-bu-leistungspruefung-f147373" target="_blank" rel="noopener" title="zur Website der VVP" style="color: #0000ff;">aktuellen Ausgabe</a> </span>der „VVP Versicherungsvermittlung professionell“, einer Fachzeitschrift für Versicherungsvermittler, erschienen ist (Seite 21 ff).</p></div>
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			</item>
		<item>
		<title>Antragsfragen in der BU-Versicherung</title>
		<link>https://www.bu-hilfe.de/antragsfragen-in-der-bu-versicherung/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Katrin Link]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 04 Jul 2022 10:03:48 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>
		<guid isPermaLink="false">https://www.bu-hilfe.de/?p=49027</guid>

					<description><![CDATA[<p>Der Beitrag <a href="https://www.bu-hilfe.de/antragsfragen-in-der-bu-versicherung/">Antragsfragen in der BU-Versicherung</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.bu-hilfe.de">Rechtsanwaltskanzlei Aydinlar &amp; Link GbR</a>.</p>
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				<div class="et_pb_text_inner"><p><!-- divi:paragraph -->Ein Gastbeitrag von Marco Niedermaier, Geschäftsführer des Maklerunternehmens <span style="color: #0000ff;"><a href="https://buxperts.de" target="_blank" rel="noopener" title="buxperts" style="color: #0000ff;">buXperts GmbH</a></span></p>
<p><!-- /divi:paragraph --></p>
<p><!-- divi:heading --></p>
<h2 class="wp-block-heading">Einleitung</h2>
<p><!-- /divi:heading --></p>
<p><!-- divi:paragraph -->Die gewissenhafte Beantwortung der Antragsfragen in der BU-Versicherung ist unerlässlich, um einen rechtssicheren Versicherungsschutz zu erhalten. Die Fragen der Versicherer sind oft deutlich weitreichender, als von vielen Versicherten angenommen und unterscheiden sich teilweise erheblich.</p>
<p><!-- /divi:paragraph --></p>
<p><!-- divi:heading --></p>
<h2 class="wp-block-heading">Vorstellung</h2>
<p><!-- /divi:heading --></p>
<p><!-- divi:image {"id":49040,"sizeSlug":"full","linkDestination":"none"} --></p>
<figure class="wp-block-image size-full"><img decoding="async" width="300" height="300" src="https://www.bu-hilfe.de/wp-content/uploads/2022/07/Gastbeitrag_Foto-Marco-1.jpg" alt="" class="wp-image-49040" srcset="https://www.bu-hilfe.de/wp-content/uploads/2022/07/Gastbeitrag_Foto-Marco-1.jpg 300w, https://www.bu-hilfe.de/wp-content/uploads/2022/07/Gastbeitrag_Foto-Marco-1-150x150.jpg 150w" sizes="(max-width: 300px) 100vw, 300px" /></figure>
<p><!-- /divi:image --></p>
<p><!-- divi:paragraph -->Darf ich mich vorstellen? Mein Name ist Marco Niedermaier, seit 2007 bin ich in der Versicherungsbranche aktiv und mit meinem freien Maklerunternehmen, der <span style="color: #0000ff;"><a href="https://buxperts.de" target="_blank" rel="noopener" title="buxperts" style="color: #0000ff;">buXperts GmbH</a></span>, bin ich auf die bedarfsgerechte Vermittlung der BU-Versicherung spezialisiert. In den meisten Beratungen spielt die ordentliche Aufbereitung der Gesundheitshistorie eine große Rolle und verbunden damit auch die exakte Fragestellung des jeweiligen Wunsch-Versicherers. Ein Service, den wir deutschlandweit via Videoberatung anbieten.</p>
<p><!-- /divi:paragraph --></p>
<p><!-- divi:heading --></p>
<h2 class="wp-block-heading">Vorgehen</h2>
<p><!-- /divi:heading --></p>
<p><!-- divi:paragraph -->In diesem Gastbeitrag möchte ich Dir ein paar Tipps aus meiner Praxis geben, wie Du bei der Einrichtung Deiner Berufsunfähigkeitsversicherung am besten vorgehen solltest.</p>
<p><!-- /divi:paragraph --></p>
<p><!-- divi:paragraph -->Im etwaigen Leistungsfall können Dir Katrin Link &amp; Susanne Aydinlar dann helfen, die Berufsunfähigkeit exakt zu erklären, nachzuweisen und durchzusetzen &#8211; das Thema “Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht” sollte dann aber keine Rolle mehr spielen.</p>
<p><!-- /divi:paragraph --></p>
<p><!-- divi:heading {"level":3} --></p>
<h3 class="wp-block-heading">Krankenakte anfordern</h3>
<p><!-- /divi:heading --></p>
<p><!-- divi:paragraph -->Um bei der Beantwortung der Fragen wirklich alles anzugeben, solltest Du unbedingt Deine Krankenakte anfordern und diese genau prüfen.</p>
<p><!-- /divi:paragraph --></p>
<p><!-- divi:paragraph -->Dies hat insbesondere drei Gründe:</p>
<p><!-- /divi:paragraph --></p>
<p><!-- divi:list {"ordered":true,"type":"1"} --></p>
<ol type="1">
<ol type="1">
<ol type="1"><!-- divi:list-item --></ol>
</ol>
</ol>
<p>&nbsp;</p>
<ol type="1">
<ol type="1">
<li>Vergesslichkeit &#8211; weißt Du noch genau, wann und warum Du vor viereinhalb Jahren beim Arzt gewesen bist?</li>
</ol>
</ol>
<p><!-- /divi:list-item --></p>
<p><!-- divi:list-item --></p>
<ol type="1">
<ol type="1">
<li>Unbekannte Nebendiagnosen &#8211; teilweise werden ganz nebenbei Diagnosen gestellt und festgehalten, von Denen Du gar nichts weißt. Das muss nichts Schlimmes sein, kann “versicherungsmedizinisch” aber durchaus relevant sein!</li>
</ol>
</ol>
<p><!-- /divi:list-item --></p>
<p><!-- divi:list-item --></p>
<ol type="1">
<ol type="1">
<li>Falsch- und Abrechnungsdiagnosen &#8211; teilweise werden Abrechnungen optimiert. Bei einem meiner Kunden wurde beispielsweise während eines PCR-Tests die Diagnose “F32.0 &#8211; leichte depressive Episode” gestellt. Aufgefallen ist dies erst beim Blick in die Krankenakte.</li>
</ol>
</ol>
<p><!-- /divi:list-item --></p>
<p><!-- /divi:list --></p>
<p><!-- divi:paragraph -->Der Blick in die Krankenakte sorgt immer wieder für Überraschungen. Wichtig ist, dass die Überraschungen nicht zur Ablehnung der Leistung führen, sondern im besten Fall vor Vertragsabschluss geklärt werden.</p>
<p><!-- /divi:paragraph --></p>
<p><!-- divi:paragraph -->Um an Deine Daten zu gelangen, gibt es mehrere Möglichkeiten:</p>
<p><!-- /divi:paragraph --></p>
<p><!-- divi:heading {"level":4} --></p>
<h4 class="wp-block-heading">Privat Krankenversichert</h4>
<p><!-- /divi:heading --></p>
<p><!-- divi:paragraph -->Sofern Du privat krankenversichert bist, sollten Dir alle Rechnungen vorliegen. Auf diesen findest Du jeweils die genaue Diagnose. Auch Behandlungsberichte sollten in aller Regel vorhanden sein und können sowohl beim Ausfüllen der Gesundheitsfragen, als auch bei der genaueren Erklärung behilflich sein.</p>
<p><!-- /divi:paragraph --></p>
<p><!-- divi:heading {"level":4} --></p>
<h4 class="wp-block-heading">Anforderung der Unterlagen in der Arztpraxis</h4>
<p><!-- /divi:heading --></p>
<p><!-- divi:paragraph -->Im ersten Schritt empfehle ich immer, beim eigenen Hausarzt anzurufen und zu erklären, dass man für den Abschluss einer BU-Versicherung die genauen Diagnosen in Form eines Ausdrucks benötigt.</p>
<p><!-- /divi:paragraph --></p>
<p><!-- divi:paragraph -->Miteinander zu reden ist – wie so häufig – die einfachste Form und führt oft zu einer schnellen Versendung der benötigten Unterlagen. Manche Praxen bestehen allerdings auch darauf, dass man die Unterlagen persönlich abholt.</p>
<p><!-- /divi:paragraph --></p>
<p><!-- divi:paragraph -->Sofern sich ein:e Behandler:in extrem dagegenstellt, deutet dies häufig darauf hin, dass gewisse Überraschungen in den Akten lauern. Ein anderer Grund kann jedoch sein, dass bei offizieller Beantragung einer BU-Versicherung von manchen Versicherern ein Hausarztbericht angefordert wird und die Praxis für die Beantwortung eine entsprechende Vergütung erhält. Forderst Du die gespeicherten Daten hingegen selbst an, bist Du der Praxis nur die Kosten für Porto und Kopien schuldig.</p>
<p><!-- /divi:paragraph --></p>
<p><!-- divi:paragraph -->Sollte man dem Wunsch telefonisch nicht nachkommen, halten wir für unsere Kundinnen und Kunden einen Vordruck bereit, den Du Dir hier ebenfalls herunterladen kannst.</p>
<p><!-- /divi:paragraph --></p>
<p><!-- divi:paragraph --><a href="https://www.bu-hilfe.de/wp-content/uploads/2022/07/gastbeitrag_anforderung-krankenakte-arzt.docx">DOWNLOAD</a> (Vordruck Anforderung Krankenakte Arzt)</p>
<p><!-- /divi:paragraph --></p>
<p><!-- divi:paragraph -->Der Anspruch auf Einsichtnahme in die Krankenunterlagen ergibt sich aus <a href="https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__630g.html">§ 630g Bürgerliches Gesetzbuch</a>.</p>
<p><!-- /divi:paragraph --></p>
<p><!-- divi:paragraph -->Sollte sich Dein:e Behandler:in hiergegen immer noch sträuben, gibt es noch eine weitere Option – die Anfrage gem. Art. 15 Abs. 1 und 3 Datenschutzgrundverordnung. Oftmals knicken Ärztinnen und Ärzte spätestens hier ein und Du erhältst die gewünschten Unterlagen.</p>
<p><!-- /divi:paragraph --></p>
<p><!-- divi:paragraph -->Manch ein:e Antragsteller:in scheut sich vor diesem Schritt, weil dadurch das Vertrauensverhältnis gestört würde. Dabei sollte man die Frage im Hinterkopf behalten, wie gut das Vertrauensverhältnis wirklich ist, wenn man keinerlei Daten über den eigenen Gesundheitsstatus erhält.</p>
<p><!-- /divi:paragraph --></p>
<p><!-- divi:paragraph -->Auch wenn der Hausarztpraxis normalerweise alle Umstände und Diagnosen auch anderer Facharztpraxen bekannt sein sollten – oftmals fehlen hier Daten. Deshalb solltest Du diesen Schritt bei allen Ärztinnen und Ärzten durchführen, die Dich in den letzten Jahren behandelt haben.</p>
<p><!-- /divi:paragraph --></p>
<p><!-- divi:heading {"level":4} --></p>
<h4 class="wp-block-heading">Anforderung der Patientenquittung von der Krankenkasse</h4>
<p><!-- /divi:heading --></p>
<p><!-- divi:paragraph -->Auch Deiner Krankenkasse werden Deine Diagnosen übermittelt; hier hast Du ebenfalls die Möglichkeit, die Unterlagen anzufordern. In den meisten Fällen erhältst Du diese nach telefonischer Anforderung innerhalb weniger Tage.</p>
<p><!-- /divi:paragraph --></p>
<p><!-- divi:paragraph -->Der Vorteil: Die Daten aller Behandler:innen sind hier vorhanden, ohne bei jedem einzeln anfragen zu müssen.</p>
<p><!-- /divi:paragraph --></p>
<p><!-- divi:paragraph -->Der Nachteil: Du findest in der Regel nur die Diagnose, jedoch keine weiteren Hinweise und Vermerke.</p>
<p><!-- /divi:paragraph --></p>
<p><!-- divi:paragraph -->Vorsicht: Die Behandlungen der letzten 12 Monate sind meist noch nicht erfasst!</p>
<p><!-- /divi:paragraph --></p>
<p><!-- divi:paragraph -->Dein Anspruch ist in <a href="https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__305.html">§ 305 SGB V Absatz 1</a> geregelt.</p>
<p><!-- /divi:paragraph --></p>
<p><!-- divi:heading {"level":4} --></p>
<h4 class="wp-block-heading">Anforderung der Patientenquittung von der Kassenärztlichen Vereinigung</h4>
<p><!-- /divi:heading --></p>
<p><!-- divi:paragraph -->Zuletzt gibt es noch die Möglichkeit, die Daten über die Kassenärztliche Vereinigung des jeweiligen Bundeslandes anzufordern. Dies bietet sich besonders dann an, wenn Du die Krankenkasse gewechselt hast.</p>
<p><!-- /divi:paragraph --></p>
<p><!-- divi:paragraph -->Vorsicht: Die Kassenärztliche Vereinigung hat in der Regel keine Daten über stationäre Aufenthalte, Verordnungen und Krankschreibungen. Zudem sind hier nur die Daten von Behandler:innen aus dem jeweiligen Bundesland vorhanden.</p>
<p><!-- /divi:paragraph --></p>
<p><!-- divi:heading {"level":3} --></p>
<h3 class="wp-block-heading">Ausfüllen der Risikofragen</h3>
<p><!-- /divi:heading --></p>
<p><!-- divi:paragraph -->Nachdem Du jetzt gut vorbereitet bist, kommen wir nun zur Beantwortung der Risikofragen. Hierfür möchte ich Dich für die unterschiedlichen Fragestellungen sensibilisieren und Dir dazu ein paar Praxistipps an die Hand geben.</p>
<p><!-- /divi:paragraph --></p>
<p><!-- divi:paragraph -->Der heutige Standard beim Abfragezeitraum liegt bei den letzten fünf Jahren für bestehende Erkrankungen und ambulanten Behandlungen sowie bei zehn Jahren für stationäre Aufenthalte. Das Thema “psychische Erkrankungen” wird mittlerweile von einigen Versicherern ebenfalls für die letzten zehn Jahre abgefragt, überwiegend aber nur fünf Jahre.</p>
<p><!-- /divi:paragraph --></p>
<p><!-- divi:heading {"level":4} --></p>
<h4 class="wp-block-heading">Die “übliche” Fragestellung</h4>
<p><!-- /divi:heading --></p>
<p><!-- divi:paragraph -->Schauen wir uns zunächst einmal die Einleitung der üblichen Fragestellung an:</p>
<p><!-- /divi:paragraph --></p>
<p><!-- divi:image {"id":49029,"sizeSlug":"full","linkDestination":"none"} --></p>
<figure class="wp-block-image size-full"><img decoding="async" width="802" height="318" src="https://www.bu-hilfe.de/wp-content/uploads/2022/07/Gastbeitrag_Grafik-1.png" alt="" class="wp-image-49029" srcset="https://www.bu-hilfe.de/wp-content/uploads/2022/07/Gastbeitrag_Grafik-1.png 802w, https://www.bu-hilfe.de/wp-content/uploads/2022/07/Gastbeitrag_Grafik-1-480x190.png 480w" sizes="(min-width: 0px) and (max-width: 480px) 480px, (min-width: 481px) 802px, 100vw" /></figure>
<p><!-- /divi:image --></p>
<p><!-- divi:paragraph -->In aller Regel lautet die Frage, ob Krankheiten, Störungen oder Beschwerden bestehen oder bestanden haben. Manchmal wird ergänzend gefragt, ob es wegen solcher Erkrankungen Untersuchungen oder Behandlungen gab.</p>
<p><!-- /divi:paragraph --></p>
<p><!-- divi:paragraph -->Oftmals glauben Interessierte und Versicherungsvermittler:innen gleichermaßen, hier wären lediglich Krankheiten anzugeben, wegen derer Du in Behandlung warst. Dies ist in aller Regel nicht richtig!</p>
<p><!-- /divi:paragraph --></p>
<p><!-- divi:heading {"level":4} --></p>
<h4 class="wp-block-heading">Warum auch behandlungsfreie Krankheiten und Beschwerden angegeben werden müssen</h4>
<p><!-- /divi:heading --></p>
<p><!-- divi:paragraph -->Wie in dem Beispiel oben zu sehen ist, werden bestehende Erkrankungen unabhängig davon abgefragt, ob Du deshalb behandelt oder untersucht worden bist.</p>
<p><!-- /divi:paragraph --></p>
<p><!-- divi:paragraph -->Ein Klassiker ist die “Skoliose”, von der je nach Definition bis zu 15 % der Bevölkerung betroffen sind. Diese wird häufig in der Kindheit festgestellt und erfordert oft jahrelang keine Behandlung. Dennoch besteht diese Krankheit nach wie vor. Je nach Ausprägung und Beschwerden muss diese Krankheit keineswegs zwingend zu einem Leistungsausschluss führen – dies lässt sich wunderbar im Rahmen einer “anonymen Risikovoranfrage” klären.</p>
<p><!-- /divi:paragraph --></p>
<p><!-- divi:paragraph -->Aber auch Beschwerden, die noch nie ärztlich behandelt worden sind, müssen regelmäßig angegeben werden.</p>
<p><!-- /divi:paragraph --></p>
<p><!-- divi:paragraph -->Nun werde ich in Beratungsgesprächen häufig gefragt, warum man etwas angeben soll, was nirgends bekannt ist. “Wie will die Versicherung das rausbekommen?”.</p>
<p><!-- /divi:paragraph --></p>
<p><!-- divi:paragraph -->Nehmen wir das Beispiel “Verspannungen”. Diese plagen Dich häufig und regelmäßig, Du warst deswegen aber noch nie in Behandlung. Beim Abschluss Deiner BU-Versicherung gibst Du diese deshalb nicht an. Zwei Jahre später sind die Beschwerden schlimmer geworden und Du gehst zum Arzt. Du kannst normal arbeiten, denkst weder an das Thema “Berufsunfähigkeit” noch an den Antrag, bei dem Du die Beschwerden verschwiegen hast. Der Arzt möchte Dir erstmal nur Schmerzmittel verabreichen, doch Du möchtest unbedingt eine Physiotherapie verordnet bekommen. In der Anamnese weist Du deshalb darauf hin, dass die Beschwerden seit Jahren bestehen und zuletzt schlimmer geworden sind.</p>
<p><!-- /divi:paragraph --></p>
<p><!-- divi:paragraph -->Und auf einmal steht etwas in Deiner Krankenakte, das vor Abschluss Deiner Berufsunfähigkeitsversicherung noch nicht drinnen stand. So oder so ähnlich kommen bestehende Beschwerden, von denen keiner etwas wusste, dann doch ans Licht.</p>
<p><!-- /divi:paragraph --></p>
<p><!-- divi:paragraph -->Die Sache ist die: Ein:e gute:r Vermittler:in kann Dir oftmals dennoch helfen, einen passenden Schutz zu erhalten &#8211; <strong>wenn er oder sie über alle Umstände Bescheid weiß</strong>. Wenn nicht, kann dies bei der Auswahl des passenden Versicherers überhaupt nicht berücksichtigt werden.</p>
<p><!-- /divi:paragraph --></p>
<p><!-- divi:heading {"level":4} --></p>
<h4 class="wp-block-heading">Die Fragestellung, wie sie sich Viele wünschen</h4>
<p><!-- /divi:heading --></p>
<p><!-- divi:paragraph -->Nicht alle Versicherer fragen grundsätzlich nach bestehenden Krankheiten und Beschwerden. Es gibt durchaus auch eingeschränktere Fragen, die sich lediglich auf konkrete Untersuchungen und Behandlungen beziehen.</p>
<p><!-- /divi:paragraph --></p>
<p><!-- divi:image {"id":49030,"sizeSlug":"large","linkDestination":"none"} --></p>
<figure class="wp-block-image size-large"><img decoding="async" width="1024" height="179" src="https://www.bu-hilfe.de/wp-content/uploads/2022/07/Gastbeitrag_Grafik-2-1024x179.png" alt="" class="wp-image-49030" srcset="https://www.bu-hilfe.de/wp-content/uploads/2022/07/Gastbeitrag_Grafik-2-980x171.png 980w, https://www.bu-hilfe.de/wp-content/uploads/2022/07/Gastbeitrag_Grafik-2-480x84.png 480w" sizes="(min-width: 0px) and (max-width: 480px) 480px, (min-width: 481px) and (max-width: 980px) 980px, (min-width: 981px) 1024px, 100vw" /></figure>
<p><!-- /divi:image --></p>
<p><!-- divi:paragraph -->Besonders schön in diesem Beispiel: Hier wird ergänzend explizit erklärt, welche Arztbesuche nicht genannt werden müssen. Im Umkehrschluss lässt sich daraus aber auch erkennen, dass entgegen der landläufigen Meinung ansonsten all diese Angaben gemacht werden müssen. Auch “Belanglosigkeiten” wie akute Erkältungskrankheiten sowie akute Magen-, Darm- und Harnwegsinfekte.</p>
<p><!-- /divi:paragraph --></p>
<p><!-- divi:paragraph -->Viele Kundinnen und Kunden – aber auch Vermittler:innen – gehen davon aus, dass solche Kleinigkeiten nicht angegeben werden müssen.</p>
<p><!-- /divi:paragraph --></p>
<p><!-- divi:paragraph -->Grundsätzliche Frage: Warum sollte ich etwas, “das keine Rolle spielt”, nicht einfach mit angeben!?</p>
<p><!-- /divi:paragraph --></p>
<p><!-- divi:paragraph -->Ich empfehle immer, alles anzugeben und die Bemessung der Relevanz einfach dem jeweiligen Versicherer zu überlassen. Natürlich nur, wenn auch danach gefragt wird!</p>
<p><!-- /divi:paragraph --></p>
<p><!-- divi:paragraph -->Die versicherungsmedizinische Betrachtung kann sich auch durchaus von der “normalen” medizinischen Betrachtung unterscheiden. Ein einmaliger Infekt ist in der Regel nicht weiter schlimm. Im Gesamtbild können aber auch viele Kleinigkeiten dafür sorgen, dass ein Versicherer lieber Abstand nimmt.</p>
<p><!-- /divi:paragraph --></p>
<p><!-- divi:paragraph -->Wenn Du jetzt also schon Feuer und Flamme für einen Versicherer bist, der nur nach konkreten Behandlungen fragt, einen kleinen Wermutstropfen gibt es da noch: In aller Regel wird im Antrag noch eine Frage nach Beschwerden in den letzten 3 &#8211; 6 Monaten hinterher geschoben.</p>
<p><!-- /divi:paragraph --></p>
<p><!-- divi:paragraph -->Beispiel 1:</p>
<p><!-- /divi:paragraph --></p>
<p><!-- divi:image {"id":49031,"sizeSlug":"large","linkDestination":"none"} --></p>
<figure class="wp-block-image size-large"><img decoding="async" width="1024" height="89" src="https://www.bu-hilfe.de/wp-content/uploads/2022/07/Gastbeitrag_Grafik-3-1024x89.png" alt="" class="wp-image-49031" srcset="https://www.bu-hilfe.de/wp-content/uploads/2022/07/Gastbeitrag_Grafik-3-1024x89.png 1024w, https://www.bu-hilfe.de/wp-content/uploads/2022/07/Gastbeitrag_Grafik-3-980x85.png 980w, https://www.bu-hilfe.de/wp-content/uploads/2022/07/Gastbeitrag_Grafik-3-480x42.png 480w" sizes="(min-width: 0px) and (max-width: 480px) 480px, (min-width: 481px) and (max-width: 980px) 980px, (min-width: 981px) 1024px, 100vw" /></figure>
<p><!-- /divi:image --></p>
<p><!-- divi:paragraph -->Beispiel 2:</p>
<p><!-- /divi:paragraph --></p>
<p><!-- divi:image {"id":49032,"sizeSlug":"large","linkDestination":"none"} --></p>
<figure class="wp-block-image size-large"><img decoding="async" width="1024" height="145" src="https://www.bu-hilfe.de/wp-content/uploads/2022/07/Gastbeitrag_Grafik-4-1024x145.png" alt="" class="wp-image-49032" srcset="https://www.bu-hilfe.de/wp-content/uploads/2022/07/Gastbeitrag_Grafik-4-980x139.png 980w, https://www.bu-hilfe.de/wp-content/uploads/2022/07/Gastbeitrag_Grafik-4-480x68.png 480w" sizes="(min-width: 0px) and (max-width: 480px) 480px, (min-width: 481px) and (max-width: 980px) 980px, (min-width: 981px) 1024px, 100vw" /></figure>
<p><!-- /divi:image --></p>
<p><!-- divi:paragraph -->Dennoch bietet diese Fragestellung natürlich deutlich weniger Angriffsfläche für den Vorwurf einer Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht, worum sich Katrin Link &amp; Susanne Aydinlar für Dich kümmern müssten.</p>
<p><!-- /divi:paragraph --></p>
<p><!-- divi:heading {"level":4} --></p>
<h4 class="wp-block-heading">Die Sache mit den “Beispielen” in den Antragsfragen</h4>
<p><!-- /divi:heading --></p>
<p><!-- divi:paragraph -->Ein weiterer Punkt, den Du bei allen Fragen beachten solltest, sind die Beispiele in den Antragsfragen. Wie oben beschrieben, wird im ersten Teil der Frage nach “Bestehen oder bestanden Krankheiten…” oder “Waren Sie wegen der folgenden Krankheiten in Untersuchung…” gefragt, und im Anschluss werden einzelne Bereiche des Körpers abgefragt.</p>
<p><!-- /divi:paragraph --></p>
<p><!-- divi:image {"id":49033,"sizeSlug":"large","linkDestination":"none"} --></p>
<figure class="wp-block-image size-large"><img decoding="async" width="1024" height="238" src="https://www.bu-hilfe.de/wp-content/uploads/2022/07/Gastbeitrag_Grafik-5-1024x238.jpg" alt="" class="wp-image-49033" srcset="https://www.bu-hilfe.de/wp-content/uploads/2022/07/Gastbeitrag_Grafik-5-1024x238.jpg 1024w, https://www.bu-hilfe.de/wp-content/uploads/2022/07/Gastbeitrag_Grafik-5-980x228.jpg 980w, https://www.bu-hilfe.de/wp-content/uploads/2022/07/Gastbeitrag_Grafik-5-480x111.jpg 480w" sizes="(min-width: 0px) and (max-width: 480px) 480px, (min-width: 481px) and (max-width: 980px) 980px, (min-width: 981px) 1024px, 100vw" /></figure>
<p><!-- /divi:image --></p>
<p><!-- divi:paragraph -->Die <strong>Beispiele</strong> suggerieren hier häufig, es müssten lediglich schwere Erkrankungen angegeben werden. Wie bereits beschrieben ist dies aber mitnichten der Fall – es handelt sich lediglich um <strong>Beispiele.</strong></p>
<p><!-- /divi:paragraph --></p>
<p><!-- divi:paragraph -->Wenn die Fragen “Bestehen oder bestanden Erkrankungen der Lunge” lautet, muss auch die “akute Infektion der Atemwege” angegeben werden, wenn der Versicherer nicht explizit erklärt, dass er dies nicht wissen möchte.</p>
<p><!-- /divi:paragraph --></p>
<p><!-- divi:heading {"level":3} --></p>
<h3 class="wp-block-heading">Wenn alles nichts hilft: BU-Sonderaktionen mit vereinfachten Gesundheitsfragen</h3>
<p><!-- /divi:heading --></p>
<p><!-- divi:paragraph -->In vielen Fällen bleibt uns nur übrig, auf BU-Sonderaktionen mit vereinfachten Gesundheitsfragen zurückzugreifen. Dabei sind die Fragen je nach Aktion nochmal stark oder sehr stark vereinfacht.</p>
<p><!-- /divi:paragraph --></p>
<p><!-- divi:paragraph -->Dies kann in Bezug auf den abgefragten Zeitraum sein – oftmals werden nur die letzten drei Jahre abgefragt. Vorsicht, wenn dennoch nach “Bestehen oder bestanden Erkrankungen” gefragt wird!</p>
<p><!-- /divi:paragraph --></p>
<p><!-- divi:image {"id":49034,"sizeSlug":"large","linkDestination":"none"} --></p>
<figure class="wp-block-image size-large"><img decoding="async" width="1024" height="97" src="https://www.bu-hilfe.de/wp-content/uploads/2022/07/Gastbeitrag_Grafik-6-1024x97.png" alt="" class="wp-image-49034" srcset="https://www.bu-hilfe.de/wp-content/uploads/2022/07/Gastbeitrag_Grafik-6-1024x97.png 1024w, https://www.bu-hilfe.de/wp-content/uploads/2022/07/Gastbeitrag_Grafik-6-980x93.png 980w, https://www.bu-hilfe.de/wp-content/uploads/2022/07/Gastbeitrag_Grafik-6-480x45.png 480w" sizes="(min-width: 0px) and (max-width: 480px) 480px, (min-width: 481px) and (max-width: 980px) 980px, (min-width: 981px) 1024px, 100vw" /></figure>
<p><!-- /divi:image --></p>
<p><!-- divi:paragraph -->Manchmal werden nur langwierige Behandlungszeiträume abgefragt &#8211; dazu gehört regelmäßig auch die Verordnung von Medikamenten.</p>
<p><!-- /divi:paragraph --></p>
<p><!-- divi:image {"id":49035,"sizeSlug":"full","linkDestination":"none"} --></p>
<figure class="wp-block-image size-full"><img decoding="async" width="1014" height="102" src="https://www.bu-hilfe.de/wp-content/uploads/2022/07/Gastbeitrag_Grafik-7.png" alt="" class="wp-image-49035" srcset="https://www.bu-hilfe.de/wp-content/uploads/2022/07/Gastbeitrag_Grafik-7.png 1014w, https://www.bu-hilfe.de/wp-content/uploads/2022/07/Gastbeitrag_Grafik-7-980x99.png 980w, https://www.bu-hilfe.de/wp-content/uploads/2022/07/Gastbeitrag_Grafik-7-480x48.png 480w" sizes="(min-width: 0px) and (max-width: 480px) 480px, (min-width: 481px) and (max-width: 980px) 980px, (min-width: 981px) 1014px, 100vw" /></figure>
<p><!-- /divi:image --></p>
<p><!-- divi:paragraph -->Und in manchen BU-Aktionen werden viele Umstände nur dann angabepflichtig, wenn sie von bestimmten Fachärzten behandelt worden sind. Nur “bestehende Krankheiten” oder die Behandlung vom Hausarzt fallen hier nicht drunter.</p>
<p><!-- /divi:paragraph --></p>
<p><!-- divi:image {"id":49036,"sizeSlug":"large","linkDestination":"none"} --></p>
<figure class="wp-block-image size-large"><img decoding="async" width="1024" height="171" src="https://www.bu-hilfe.de/wp-content/uploads/2022/07/Gastbeitrag_Grafik-8-1024x171.png" alt="" class="wp-image-49036" srcset="https://www.bu-hilfe.de/wp-content/uploads/2022/07/Gastbeitrag_Grafik-8-1024x171.png 1024w, https://www.bu-hilfe.de/wp-content/uploads/2022/07/Gastbeitrag_Grafik-8-980x164.png 980w, https://www.bu-hilfe.de/wp-content/uploads/2022/07/Gastbeitrag_Grafik-8-480x80.png 480w" sizes="(min-width: 0px) and (max-width: 480px) 480px, (min-width: 481px) and (max-width: 980px) 980px, (min-width: 981px) 1024px, 100vw" /></figure>
<p><!-- /divi:image --></p>
<p><!-- divi:paragraph -->Vorsicht: Psychische Beschwerden müssen bei dieser Frage immer angegeben werden, <strong>wenn sie ärztlich behandelt worden sind</strong>.</p>
<p><!-- /divi:paragraph --></p>
<p><!-- divi:paragraph -->Solche Aktionen werden von Kundinnen und Kunden geschätzt, die gewisse Vorerkrankungen haben, oder die die Gesundheitsfragen einfach nur besonders sicher beantworten möchten.</p>
<p><!-- /divi:paragraph --></p>
<p><!-- divi:paragraph -->Bitte beachte, dass es sich hier nur um einen kleinen Ausschnitt an möglichen Aktionen handelt. Die Beispiele sollen lediglich demonstrieren, wie unterschiedlich die Fragestellungen sein können, und stellen nur einen kleinen Ausschnitt der Antragsfragen dar.</p>
<p><!-- /divi:paragraph --></p>
<p><!-- divi:paragraph -->Viele Aktionen sind zeitlich begrenzt oder nur für bestimmte Berufs- oder Altersgruppen zugänglich. <a href="https://buxperts.de/bu-vereinfachte-gesundheitsfragen/">Eine große Übersicht aktueller BU-Aktionen mit vereinfachten Gesundheitsfragen findest Du hier</a>.</p>
<p><!-- /divi:paragraph --></p>
<p><!-- divi:heading --></p>
<h2 class="wp-block-heading">Fazit Antragsfragen in der BU-Versicherung</h2>
<p><!-- /divi:heading --></p>
<p><!-- divi:paragraph -->Wie Du siehst birgt allein das Thema Antragsfragen in der BU-Versicherung einige Gefahren. Und dies ist nur ein kleiner (aber durchaus extrem wichtiger) Teil, den Du beim Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung beachten musst.</p>
<p><!-- /divi:paragraph --></p>
<p><!-- divi:paragraph -->Wusstest Du, dass der Beitrag für eine Berufsunfähigkeitsversicherung (bei gleichen Parametern…) immer gleich ist? Unabhängig davon, ob Du diese beim Versicherungsvertreter vor Ort, dem Vergleichsportal im Internet oder dem spezialisierten Makler abschließt!</p>
<p><!-- /divi:paragraph --></p></div>
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<p>Der Beitrag <a href="https://www.bu-hilfe.de/antragsfragen-in-der-bu-versicherung/">Antragsfragen in der BU-Versicherung</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.bu-hilfe.de">Rechtsanwaltskanzlei Aydinlar &amp; Link GbR</a>.</p>
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		<item>
		<title>Rückwirkend befristetes Anerkenntnis des BU-Versicherers rechtswidrig!</title>
		<link>https://www.bu-hilfe.de/berufsunfaehigkeit-bgh-urteilt-rueckwirkend-befristetes-anerkenntnis-bu-versicherer-rechtswidrig/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Katrin Link]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 02 May 2022 09:42:26 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>
		<guid isPermaLink="false">https://www.bu-hilfe.de/?p=48713</guid>

					<description><![CDATA[<p>Das Urteil des Bundesgerichtshofs vom 23. Februar 2022 (Aktenzeichen: IV ZR 101/20) hätte, könnten Urteile Geräusche verursachen, laut knallen müssen. Vielen Berufsunfähigen dürften mehr Berufsunfähigkeitsrenten zustehen. Warum das so ist, was der BGH konkret entschieden hat und in welchen Fällen Sie sich dringend durch eine Fachanwältin bzw. einen -anwalt für Versicherungsrecht beraten &#160;lassen sollten, erfahren [&#8230;]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.bu-hilfe.de/berufsunfaehigkeit-bgh-urteilt-rueckwirkend-befristetes-anerkenntnis-bu-versicherer-rechtswidrig/">Rückwirkend befristetes Anerkenntnis des BU-Versicherers rechtswidrig!</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.bu-hilfe.de">Rechtsanwaltskanzlei Aydinlar &amp; Link GbR</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[
<p>Das Urteil des Bundesgerichtshofs vom 23. Februar 2022 (Aktenzeichen: IV ZR 101/20) hätte, könnten Urteile Geräusche verursachen, laut knallen müssen. Vielen Berufsunfähigen dürften mehr Berufsunfähigkeitsrenten zustehen. Warum das so ist, was der BGH konkret entschieden hat und in welchen Fällen Sie sich dringend durch eine Fachanwältin bzw. einen -anwalt für Versicherungsrecht beraten &nbsp;lassen sollten, erfahren Sie hier. </p>



<p>Der BGH hat mit Urteil vom 23. Februar 2022 (Aktenzeichen: <a href="http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&amp;Art=en&amp;nr=127535&amp;pos=0&amp;anz=1">IV ZR 101/20</a>) einer langjährigen Praxis vieler Berufsunfähigkeitsversicherer, zeitlich befristete Anerkenntnisse für die Vergangenheit auszusprechen, eine klare Absage erteilt. Die Rechte der BU-Versicherten wurden gestärkt.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Befristetes Anerkenntnis in der Berufsunfähigkeitsversicherung: BU-Versicherte sollte Berufsunfähigkeitsrente nur für die Vergangenheit erhalten.</h2>



<p>Eine medizinische Fachangestellte litt nach einem Bandscheibenvorfall in 2013 an starken Rückenbeschwerden, die sie daran hinderten, ihren Beruf auszuüben. Im Juni 2015 meldete sie die Berufsunfähigkeit dem BU-Versicherer. Neun Monate später, im März 2016, nahm sie ihre berufliche Tätigkeit wieder auf. Im Herbst 2016 bestätigte der vom BU-Versicherer beauftragte Sachverständige den Eintritt von Berufsunfähigkeit, allerdings nur für die Vergangenheit, nämlich für die Zeit von Juli 2015 bis Februar 2016. Unter Bezugnahme auf die sachverständigen Feststellungen erkannte der BU-Versicherer seine Leistungspflicht rückwirkend befristet für die Zeit von Juli 2015 bis Februar 2016 an.</p>



<p><img decoding="async" width="700" height="394" class="wp-image-48706" style="width: 700px;" src="https://www.bu-hilfe.de/wp-content/uploads/2022/05/befristetes-anerkenntnis-vergangenheit-bu.png" alt="befristetes anerkenntnis Vergangenheit BU"></p>



<h2 class="wp-block-heading">Versicherte gab sich mit der Leistungsentscheidung des BU-Versicherers nicht zufrieden.</h2>



<p>Die Fachangestellte klagte vor dem Landgericht Potsdam und in zweiter Instanz vor dem Oberlandesgericht Brandenburg auf weitere – über Februar 2016 hinausgehende – Leistungen. Beide Instanzgerichte wiesen ihre Klage jedoch ab mit der Begründung, die Befristung des Rentenanspruchs auf einen in der Vergangenheit liegenden Zeitraum sei wirksam. </p>



<p>Dies sah der BGH zu Recht anders.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Der BGH entschied: Ein rückwirkend befristetes Anerkenntnis ist rechtswidrig.</h2>



<p>Der BGH urteilte, dass rückwirkend befristete Anerkenntnis verstoße gegen das Versicherungsvertragsgesetz, weil es zum Nachteil des Versicherungsnehmers von den gesetzlichen Bestimmungen abweiche. § 173 Abs. 2 Satz 1 VVG lasse zwar grundsätzlich zu, ein Anerkenntnis einmalig zeitlich zu befristen, jedoch nicht für die Vergangenheit. Der vom Gesetzgeber mit dieser Regelung verfolgte Sinn und Zweck, so der BGH, sei allein, dem Bedürfnis nach einer vorläufigen Regelung für zweifelhafte Fälle gerecht zu werden. Denn dann erlaube eine einmalige Befristung eine vorläufige Zusage mit raschem Leistungsbeginn. Eine solche Situation der Unsicherheit, die eine vorläufige Regelung notwendig mache, liege aber nicht in der Vergangenheit, so der BGH.</p>



<p>&nbsp;<img decoding="async" width="700" height="394" class="wp-image-48708" style="width: 700px;" src="https://www.bu-hilfe.de/wp-content/uploads/2022/05/berufsunfaeigkeit-anerkenntnis-zukunft.png" alt="berufsunfähigkeit anerkenntnis zukunft ok"></p>



<h2 class="wp-block-heading">BU-Versicherer kann Leistungen nur im Wege der Nachprüfung einstellen.</h2>



<p>Der BGH urteilte: Wenn der Versicherer der Ansicht ist, dass die Berufsunfähigkeit zum Zeitpunkt seiner Leistungsentscheidung bereits wieder entfallen ist, so muss er sein Anerkenntnis mit einer <a href="https://www.bu-hilfe.de/faq">Nachprüfungsmitteilung</a> verbinden. Sie muss bestimmte formelle und inhaltliche Voraussetzungen erfüllen, um wirksam zu sein. Ohne formell und materiell wirksame Nachprüfungsmitteilung ist der Versicherer unbefristet zur Leistung verpflichtet.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Das folgt aus dem Urteil des BGH:</h2>



<p>Der BU-Versicherer darf sein Anerkenntnis nicht rückwirkend befristen. Tut er dies dennoch, gilt sein (befristetes) Anerkenntnis als unbefristet abgegeben. Der BU-Versicherer muss solange leisten, bis eine inhaltlich und formell wirksame Nachprüfungsmitteilung vorliegt.</p>



<p>Im Fall der Fachangestellten stellte der BGH fest, dass das Anerkenntnis des Versicherers eine wirksame Nachprüfungsmitteilung enthielt. Da die Leistungspflicht des Versicherers erst mit Ablauf des dritten Monats nach Zugang der Mitteilung endete, standen der Fachangestellten immerhin <strong>weitere Berufsunfähigkeitsrenten</strong> für die Zeit von März 2016 bis Januar 2017, also beinahe für ein weiteres Jahr zu.</p>



<p>Offen ließ der BGH, ob er anders entschieden hätte, wenn die Fachangestellte die Berufsunfähigkeit erst nachdem sie entfallen ist, gemeldet hätte und damit die Leistungspflicht des Versicherers ggf. durch ihr eigenes Verhalten verlängert hätte.</p>



<h2 class="wp-block-heading"><strong>Viele Anerkenntnisse und Nachprüfungsmitteilungen sind fehlerhaft.</strong> <strong>Lassen Sie das Anerkenntnis fachanwaltlich überprüfen!</strong></h2>



<p>Haben Sie noch während Ihrer Berufsunfähigkeit Leistungen beim BU-Versicherer beantragt und ein Anerkenntnis mit Befristung der Leistungen in der Vergangenheit erhalten, ist die Befristung unwirksam. <strong>Ihnen stehen weitere Berufsunfähigkeitsrenten zu</strong>, sofern entsprechende Ansprüche nicht verjährt sind<strong>.</strong> Lassen Sie sich hierzu unbedingt durch einen Fachanwalt bzw. -anwältin für Versicherungsrecht beraten und das Anerkenntnis rechtlich prüfen. Ein Experte bzw. eine Expertin kann Ihnen sagen, ob und in welchem Umfang Ihnen weitere Leistungen zustehen.</p>



<p>Die <a href="https://www.bu-hilfe.de/ueber-uns">Fachanwältinnen der BU-Hilfe.de</a> helfen Ihnen hier gerne weiter. Schreiben Sie uns eine Nachricht über unser <a href="https://www.bu-hilfe.de/kontakt">Kontaktformular</a>. Wir freuen uns auf Sie! </p>



<p>Ihre BU-Hilfe.de</p>



<p><img decoding="async" width="700" height="394" class="wp-image-48714" style="width: 700px;" src="https://www.bu-hilfe.de/wp-content/uploads/2022/05/bu-beratung-fachanwalt-versicherungsrecht.png" alt="bu beratung Fachanwalt Versicherungsrecht"></p>
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		<item>
		<title>Berufsunfähigkeit wegen Depression?</title>
		<link>https://www.bu-hilfe.de/berufsunfaehig-depression-gutachten/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Katrin Link]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 21 Apr 2022 11:23:44 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>
		<category><![CDATA[Aggravation]]></category>
		<category><![CDATA[Berufsunfähigkeit]]></category>
		<category><![CDATA[Depression]]></category>
		<category><![CDATA[Gutachten]]></category>
		<guid isPermaLink="false">https://www.bu-hilfe.de/?p=48648</guid>

					<description><![CDATA[<p>Sie leiden an einer Depression und sind berufsunfähig. Sie haben sich gegen das Risiko der Berufsunfähigkeit versichert. Trotzdem sollen Sie keine Berufsunfähigkeitsrente erhalten &#8211; denn das psychiatrische Gutachten der BU-Versicherung unterstellt Ihnen, dass Sie Ihre Symptome vortäuschen. Es Fallen die Begriffe &#8222;Aggravation&#8220; und &#8222;Simulation&#8222;. Sie würden bewusst übertreiben, Symptome schlichtweg vortäuschen. Berufsunfähigkeit wegen Depression sei [&#8230;]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.bu-hilfe.de/berufsunfaehig-depression-gutachten/">Berufsunfähigkeit wegen Depression?</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.bu-hilfe.de">Rechtsanwaltskanzlei Aydinlar &amp; Link GbR</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[
<p class="has-text-align-left" style="font-style:normal;font-weight:400">Sie leiden an einer <strong>Depression</strong> und sind <strong>berufsunfähig. </strong>Sie haben sich gegen das Risiko der Berufsunfähigkeit versichert. Trotzdem sollen Sie keine Berufsunfähigkeitsrente erhalten &#8211; denn das psychiatrische <strong>Gutachten</strong> der BU-Versicherung unterstellt Ihnen, dass Sie Ihre Symptome vortäuschen. Es Fallen die Begriffe &#8222;<strong>Aggravation</strong>&#8220; und &#8222;<strong>Simulation</strong>&#8222;. Sie würden bewusst übertreiben, Symptome schlichtweg vortäuschen. Berufsunfähigkeit wegen Depression sei nicht gegeben. Dieses Ergebnis belastet Sie nicht nur wirtschaftlich, sondern kränkt auch. Warum Sie sich das nicht gefallen lassen müssen, erfahren Sie hier.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Psychische Erkrankungen als Hauptursache von Berufsunfähigkeit</h2>



<p>Eine berechtigte Frage ist, ob hinter dem Ergebnis der Begutachtung die Motivation der BU-Versicherung, nicht leisten zu müssen, stecken könnte. Die <strong>psychischen Erkrankungen</strong> sind <strong>Hauptursache von Berufsunfähigkeit</strong> und haben in den letzten Jahren massiv zugenommen. Veränderte Bedingungen in der Arbeitswelt und im Beruf mit hohem Leistungsdruck und Stresslevel wirken auf die Psyche und können unter anderem Erkrankungen wie Depression oder Burnout (mit-)verursachen. Das Risiko psychisch zu erkranken ist hoch. Für 2018 stellte der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) fest, dass psychische Erkrankungen 29 % aller Leistungsfälle ausmachen (<a href="https://www.gdv.de/de/themen/news/leistungsauszahlungen-2019-deutlich-gestiegen-58710">https://www.gdv.de</a>). Die Debeka ging nach eigenen Zahlen sogar von 45,4 %, also nahezu der Hälfte aller Leistungsfälle aus (<a href="https://www.franke-bornberg.de/blog/bu-was-sind-ursachen-fuer-berufsunfaehigkeit">https://www.franke-bornberg.de</a>). Die Corona-Pandemie hat zu einem weiteren Anstieg der Zahlen geführt. Dementsprechend dürften Berufsunfähigkeitsversicherer ein wirtschaftliches Interesse daran haben, das Ausmaß der Leistungen bei psychischen Erkrankungen zu begrenzen, indem sie eine intensive Leistungsprüfung mit <strong>medizinischem Sachverständigengutachten</strong> durchführen und restriktiv regulieren. Psychiatrische Gutachten machen den Löwenanteil vom Versicherer beauftragter Gutachten aus. In 2018 wurden 57 % aller Gutachten wegen psychischer Erkrankungen in Auftrag gegeben (<a href="https://www.franke-bornberg.de/blog/bu-leistungsstudie-teil-2-gutachten-prozesse-und-ablehnungen-zur-berufsunfaehigkeit">https://www.franke-bornberg.de</a>).</p>



<p>Anders als bei physischen Erkrankungen wie Krebs lassen sich psychische Erkrankungen zuweilen schwer objektivieren. Bildgebende Verfahren wie Röntgen- oder MRT-Aufnahmen können nicht abbilden und belegen, ob psychische Erkrankungen wie etwa eine Depression Burnout, bipolare Störung oder borderline Syndrom vorliegen. Eine Diagnose von psychischen Erkrankungen wird überwiegend auf Grundlage subjektiver Schilderungen durch einen Facharzt oder Psychotherapeuten gestellt. Diese subjektive Komponente bietet (auch) Versicherern Raum für falsche Ausgestaltung und Interpretation.</p>



<p>Der Vorwurf von Aggravation und/oder Simulation eignet sich in den meisten Fällen hervorragend, die Glaubhaftigkeit von Beschwerden in Zweifel zu ziehen. </p>



<h3 class="wp-block-heading">Aggravation ist nicht Simulation und ist nicht zwangsläufig ein Ausschlusskriterium</h3>



<p>In vielen Gutachten wird nicht zwischen Aggravation und Simulation unterschieden und vorschnell Berufsunfähigkeit verneint. Während <strong>Simulation</strong> das bewusste Vortäuschen tatsächlich nicht existenter Symptome ist, existieren die Symptome bei <strong>Aggravation</strong>.&nbsp; Sie werden aber übertrieben dargestellt. Das muss jedoch nicht gegen Berufsunfähigkeit oder gar die Glaubwürdigkeit des Versicherten sprechen. Aggravation kann Ausdruck der Krankheit sein, die Krankheit also Ursache der Übertreibung sein. Nur dann, wenn die Aggravation den Sachverständigen daran hindert, das tatsächliche Ausmaß der Erkrankung und deren Auswirkungen auf den Beruf festzustellen, geht das zu Lasten des Versicherten (dies stellte unter anderem das Oberlandesgericht Frankfurt bereits mit Urteil vom 21. November 2017 zum Aktenzeichen 14 U 13/17 klar und spezifierte, welche Anforderungen an ein psychiatrisches Gutachten zu stellen sind). Der Sachverständige muss also genau prüfen und klar differenzieren. In vielen Fällen unterbleibt das. Dann ist das Gutachten ungeeignet.</p>



<h3 class="wp-block-heading">Prüfen Sie genau: Sind die Angaben im Gutachten zutreffend?</h3>



<p>Bei genauerem Hinsehen findet sich in solchen Gutachten oftmals eine Vielzahl weiterer <strong>Fehler</strong>, etwa Sachverhaltsfehler, die auf mangelnde Sorgfalt der Gutachtenerstellung und Belastbarkeit der gutachterlichen Feststellungen schließen lassen. Sie sollten sich das Gutachten deshalb genau durchlesen. Hat der Sachverständige die Familien- und Krankengeschichte richtig erfasst? Welcher Beruf wurde zugrunde gelegt? Lassen sich dem Gutachten Feststellungen und Überlegungen zu Ihrer beruflichen Tätigkeit entnehmen, die so nicht zutreffen und deshalb falsche Schlussfolgerungen zur (in der Regel mindestens %-igen) Berufsunfähigkeit zulassen?</p>



<h3 class="wp-block-heading">Keine Neutralität wegen der Nähe des Gutachters zum BU-Versicherer</h3>



<p>Ein weiterer wichtiger Aspekt ist, welcher Arzt das Gutachten erstellt hat und ob dieser gezielt vom Versicherer geschult worden ist. Denn wenn der Gutachter speziell vom Versicherer ausgebildet wurde, ist dies im Hinblick auf dessen eigentlich geschuldete <strong>Neutralität </strong>kritisch zu bewerten. Eine solche Zusatzausbildung zum medizinischen Sachverständigen (cpu) bietet zum Beispiel der Rückversicherer GenRe. Ob der Gutachter vom Rückversicherer GenRe geschult wurde, lässt sich einfach feststellen. Das Absolventenverzeichnis der GenRe Business School ist im Internet abrufbar.</p>



<h3 class="wp-block-heading">Was Sie noch tun können: Besprechen Sie das Gutachten mit Ihrem Behandler!</h3>



<p>Ein großes Manko der Begutachtung ist sicherlich auch, dass sie nur innerhalb eines kurzen Zeitfensters stattfindet und die Untersuchung oft nur eine einmalige Begegnung mit dem vom BU-Versicherer beauftragten Arzt umfasst, der Ihre psychische Erkrankung und deren Auswirkungen feststellen soll. Ihr behandelnder <strong>Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie</strong> oder für <strong>Psychosomatische Medizin und Psychotherapie</strong> kennt Sie besser und findet daher leicht die medizinischen Schwachstellen im Gutachten. Bitten Sie Ihren Behandler deshalb um eine fundierte Stellungnahme.</p>



<h3 class="wp-block-heading">Eigenes Privatgutachten: eine Kostenfrage</h3>



<p>Um sich gegen das Gutachten zu wehren, können Sie Außerdem ein neues medizinisches Gutachten auf eigene Kosten in Auftrag geben und dem BU-Versicherer vorlegen. Ein geeigneter Gutachter sollte über die erforderliche fachliche Qualifikation verfügen und Sie nicht behandeln, also neutral sein. Ein solches Privatgutachten kann zum Umdenken und Leistungsanerkenntnis des Versicherers und schließlich zur <strong>BU-Rente</strong> führen &#8211; muss es aber nicht. In einem Rechtsstreit müsste das Gericht in jedem Fall ein neues Gutachten in Auftrag geben und dürfte seine Entscheidung nicht allein auf das Gutachten des BU-Versicherers oder auf Ihr Privatgutachten stützen. Man sollte auch genau abwägen, ob sich die Investition lohnt.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Was Sie unbedingt tun sollten: Holen Sie sich Unterstützung vom Fachanwalt für Versicherungsrecht!</h2>



<p>Privat gegen die Leistungsentscheidung und das Gutachten des Versicherers vorzugehen, kostet Kraft und ist leider oft wenig wirksam. Der BU-Versicherer hat wirtschaftlich und strategisch den längeren Atem und verfügt über speziell geschultes Personal und eigene Juristen. Im Kampf gegen diesen Goliath gelingt es dem Versicherungsnehmer daher kaum, die <strong>berechtigten Ansprüche auf BU-Rente</strong> ohne Unterstützung von Experten durchzusetzen. Wir raten Ihnen daher dringend, diesen Kampf nicht allein aufzunehmen und professionelle Hilfe zu suchen. Damit erhöhen Sie Ihre Chancen auf Durchsetzung Ihrer Ansprüche und erhalt der versprochenen Leistungen. Auf das <strong>Recht der privaten Berufsunfähigkeitsversicherung spezialisierte Fachanwälte für Versicherungsrecht</strong>, wie die der BU-Hilfe.de, verfügen über das erforderliche Fachwissen und jahrelange Erfahrung im Umgang mit Versicherern. Der Titel das <strong>Fachanwaltes für Versicherungsrecht</strong> haben sie durch Spezialisierung auf das Rechtsgebiet des <strong>Versicherungsrechts</strong> erlangt, weil sie über außerordentliche theoretische Kenntnisse und umfassende praktische Erfahrung verfügen und sich stets fortbilden. Sie wissen, wo die Schwachstellen der Gutachten zu finden sind und wie man diese effektiv angreift. Die Anwälte der BU-Hilfe.de sind Ihre <strong>Fachanwälte bei Berufsunfähigkeit</strong> und halten Ihnen den Rücken frei, damit Sie sich auf Ihre Gesundheit konzentrieren können. Wir übernehmen – in Absprache mit Ihnen – die gesamte Kommunikation mit dem BU-Versicherer und unterstützen Sie dabei, Ihr Recht außergerichtlich durchzusetzen. Wenn es darauf ankommt, unterstützen wir Sie auch vor Gericht und helfen Ihnen zum Erfolg.</p>



<p>Lassen Sie sich nicht entmutigen. Akteptieren Sie die Ablehnung des BU-Versicherers nicht. Kämpfen Sie um Ihre Berufsunfähigkeitsrente. Wenden Sie sich an die Fachanwälte bei Berufsunfähigkeit der BU-Hilfe.de. Schildern Sie uns im Rahmen der kostenfreien Ersteinschätzung Ihren Fall über unser <a href="https://www.bu-hilfe.de/kontakt/#kontakt" target="_blank" rel="noreferrer noopener">Kontaktformular</a>. Wir helfen Ihnen gerne und freuen uns auf Sie! </p>



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<p>Ihre BU-Hilfe.de</p>
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