Psychisch erkrankte Versicherte ließ sich jahrelang nicht behandeln
Die Versicherte war seit 2013 erkrankt und bezog seither – dank der Unterstützung durch Rechtsanwältin Aydinlar – Leistungen von ihrem privaten BU-Versicherer, der Alte Leipziger Lebensversicherung a. G. Trotz anhaltender Beschwerden ließ sich die Versicherte ab 2019 nicht mehr behandeln – weder ambulant (etwa psychiatrisch, psychotherapeutisch oder medikamentös) noch stationär. Selbst eine hausärztliche Versorgung fand nicht mehr statt.
Versicherer leitete Nachprüfung ein
Im Jahr 2022 leitete die Alte Leipziger die Nachprüfung ein und forderte unter anderem umfangreiche ärztliche Unterlagen und Auskünfte von aktuellen Behandlern der Versicherten an, die es jedoch – mangels Behandlung – nicht gab. Aus Sorge um ihre wirtschaftlich unabdingbaren BU-Renten beauftragte die Versicherte daraufhin die BU-Hilfe.de, der es gelang, die BU-Ansprüche trotz unterbliebener Behandlung und fehlender Krankendokumentation zu sichern. Obwohl die Versicherte sich nach wie vor in keiner ärztlichen oder psychotherapeutischen Behandlung befindet, erhält sie die versicherten BU-Leistungen bis heute unverändert.
Haben auch Sie Angst um Ihre BU-Renten?
Tatsächlich können Fehler in der Nachprüfung die Rente kosten. Mit kompetenter Unterstützung kann es gelingen, Fallstricke zu umschiffen, Hindernisse aus dem Weg zu räumen, und den Rentenanspruch für die nächsten Jahre zu sichern. Kontaktieren Sie in der Nachprüfung rechtzeitig die BU-Expertinnen der BU-Hilfe.de.




