Sicherung der BU-Leistungen nach Aufnahme neuer beruflicher Tätigkeit, mit der M besser verdient als zuvor
Der Mandant erhielt Leistungen aus der BU-Versicherung, weil er seinen zuletzt ausgeübten Beruf mit leitender Funktion nicht mehr zu mindestens 50 % ausüben konnte. Als er beim selben Arbeitgeber eine Stelle als Assistent erhielt, prüfte der Versicherer, ob der Leistungsanspruch entfallen sein könnte, weil unser Mandant nun eine mit dem alten Beruf vergleichbare Tätigkeit ausübt. Der Mandant ließ sich in der Nachprüfung des BU-Versicherers durch die BU-Hilfe.de unterstützen und bekommt nun weiterhin seine BU-Rente. Wir stellten klar, dass die neue Tätigkeit unabhängig vom (hier besseren Gehalt) nicht mit der alten Tätigkeit vergleichbar ist, weil er nicht dieselbe soziale Wertschätzung genießt. Denn nun leitet unser Mandant andere nicht mehr an und erteilt Weisungen. Vielmehr handelt er nur noch weisungsgebunden.
Sicherung der BU-Leistungen (ohne Begutachtung), obwohl M seit mehreren Jahren nicht mehr in (ärztlicher) Behandlung war
Die M erhielt seit Jahren BU-Leistungen. Weil ihre Krankheit chronisch war und keine weiteren Therapien zur Linderung oder Heilung zur Verfügung standen, hatte sie keine weitere fachärztliche Behandlung mehr in Anspruch nehmen können. Als der Versicherer prüfen wollte, ob sich der Gesundheitszustand unserer Mandantin gebessert hatte und er die Zahlung der Berufsunfähigkeitsrente einstellen kann, wandte sich die Mandantin an die BU-Hilfe.de. Wir übernahmen den weiteren Schriftverkehr mit dem Versicherer und stellten sicher, dass unsere Mandantin auch weiterhin ihre BU-Rente bekommt.
Unser Tipp: Lassen Sie sich in der Nachprüfung professionell beraten und unterstützen. So stellen Sie sicher, dass Sie ihre BU-Rente weiterhin erhalten.